DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von der
Bundesregierung anstelle von „Vertrauen darauf, dass die Hersteller
ihren Job machen“ unabhängige Kontrollen und behördliche Verfügungen
gegen die betrügerischen Autokonzerne – Abgasmessungen des
Emissions-Kontroll-Instituts der DUH zeigen bei Messungen im
Winterhalbjahr an Betrugs-Diesel mit durchgeführtem Software-Update
sogar noch höhere Stickoxid (NOx)-Emissionen als vor dem
Software-Update – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist
eindeutig: Diesel-Fahrverbote für Euro 5 gelten auch für alle
Fahrzeuge mit Software-Updates
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Bundesverkehrsminister
Andreas Scheuer Täuschung der 5,3 Millionen Halter eines
Betrugs-Diesel vor. „Mit der martialisch klingenden Ankündigung, den
Autobauern eine „letzte Frist für Software-Updates“ zu setzen und auf
technische Nachrüstungen verzichten zu wollen, lässt er die
Sektkorken bei den Autokonzernen knallen und die von den
Autokonzernen betrogenen deutschen Fahrzeughalter im Diesel-Dunst
allein“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Andreas
Scheuer sagte in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom
20.4.2018: „Ich vertraue darauf, dass die Hersteller ihren Job machen
und ihre Fehler ausmerzen“. „Wie kann Scheuer nach dem Eingeständnis
von VW und Daimler, über 20 Jahre ein betrügerisches Kartell gebildet
zu haben, weiterhin auf die Selbstkontrolle der Diesel-Konzerne
vertrauen?“, fragt Resch.
Durch die Software-Updates verbessern sich die
NOx-Schadstoffemissionen im Winterhalbjahr nicht und im Sommer nur
marginal, wie die Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts
(EKI) der DUH zeigen. Daher ändert sich die Abgasklasse Euro 5 nicht.
Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte München, Düsseldorf
und Stuttgart sowie der bestätigenden Grundsatzentscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.2.2018 sind Diesel Euro 5
vom Diesel-Fahrverbot betroffen – auch die mit den durchgeführten
Software-Updates. Zudem bezweifelt die DUH, ob sich eine nennenswerte
Anzahl an Fahrzeughaltern an den „freiwilligen“ Software-Updates–
außerhalb der verbindlichen VW-Updates, beteiligten wird. Bisher
haben die Hersteller offensichtlich für unter fünf Prozent der
betroffenen Fahrzeuge überhaupt Software-Updates beim
Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet.
„Die Fernsteuerung dieser neuen Bundesregierung aus den
Konzernzentralen von BMW, Daimler und Volkswagen setzt sich weiter
fort. Während amerikanische Behörden durchgesetzt haben, dass alle
betrogenen US-Kunden von VW, Audi und Porsche entweder ein wirksames
Hardware-Update oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erhalten,
verzichtet die Bundesregierung auf die Verhängung von Strafzahlungen,
wie dies das EU-Recht zwingend vorsieht. Wirksame technische
Nachrüstungen zu Lasten der Konzerngewinne werden nicht gefordert. So
steigern in Deutschland die Autokonzerne ihre Gewinne auf über 40
Milliarden Euro (EBIT) im Jahr 2017, indem man ihnen erlaubt,
praktisch kostenfreie weitgehend unwirksame Micky-Maus
Software-Updates für einen Teil der Fahrzeuge unverbindlich
anzubieten“, erklärt Jürgen Resch.
Die vor zwei Wochen veröffentlichten neuen Abgasmessungen des EKI
der DUH zeigen die weitgehende Unwirksamkeit dieser Placebo-Maßnahme.
Bei einem VW Sharan 2.0 TDI Euro 5+ betrugen die NOx-Emissionen vor
dem Software-Update im Sommer 409 mg/km, nach dem Update bei
winterlichen +1 und +2 Grad Celsius 498 mg NOx/km.
„Nur eine technische Nachrüstung mit einem in allen
Betriebszuständen funktionierenden Abgasreinigungssystem kann die
derzeit stattfindende Enteignung der vielen Millionen Diesel-Haltern
stoppen. Nur wenn die auf Kosten der Hersteller nachgerüsteten
Schmutz-Diesel die Abgasstufe Euro 6 auf der Straße auch im
Winterhalbjahr einhalten, werden diese Fahrzeuge von den
Diesel-Fahrverboten befreit und in der Folge wieder an Wert
gewinnen“, so Resch.
Links:
Ergebnisse der EKI-Winterabgasmessungen 2017/2018:
http://l.duh.de/p180411
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
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