
Seitdem am 19.02.2013 eine aufsehenerregende Großrazzia bei der S&K Gruppe sowie weiteren Unternehmen durchgeführt wurde, sorgen sich Anleger verschiedener Fonds um ihr Geld. Denn der Verdacht des Betrugs wiegt schwer. Noch sind die laufenden Ermittlungen nicht abgeschlossen, jedoch lassen diese Ereignisse die Anleger des Fonds United Investors Deutsche S&K Sachwerte aufhorchen. Denn im Geschäftsmodell des Fonds spielt die Deutsche S&K Sachwerte AG – ein S&K Unternehmen – eine Rolle.
Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft seien die Anlegergelder „hauptsächlich für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil der Beschuldigten“, für Anschubfinanzierung, den Aufbau und die hohen laufenden Kosten von eigenen und verbundenen Unternehmen sowie für zweckwidrige Objektfinanzierungen“ verwendet worden sein. Auch sei Geld verschoben worden, sodass es für die eigentliche Investition der Anleger nicht mehr zur Verfügung stünde.
Angesichts der Ungewissheit, die durch die aufgrund der laufenden Ermittlungen gegenüber der S&K Gruppe besteht, ist rechtliche Beratung für die Anleger des Fonds United Investors Deutsche S&K Sachwerte eine überlegenswerte Option. Denn es gibt nicht nur strafrechtliche Möglichkeiten, sondern auch zivilrechtliche Ansatzpunkte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt hunderte Anleger, die sich an geschlossenen Fonds beteiligten, auch Anleger von Fonds in den „Einflussbereich“ der S&K Gruppe angehören.
Weitere Informationen zur S&K Interessengemeinschaft sowie zu den betroffenen Fonds befinden sich in der Rubrik „Aktuelle Fälle“, „S&K Gruppe“ auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auf www.dr-stoll-kollegen.de sowie auf der Seite
www.sk-interessengemeinschaft.de
Weitere Informationen unter:
http://www.dr-stoll-kollegen.de