Deutsche Rüstungsexporte: Bundesregierung muss Genehmigung von Waffenexporten endlich sorgfältiger prüfen

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung seiner
Studie „Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen vermeiden –
außenpolitische Zusammenarbeit kritisch prüfen“ erklärt das Deutsche
Institut für Menschenrechte:

„Als Waffen exportierender Staat steht Deutschland mittelbar in
der Verantwortung für die durch deutsche Waffen ermöglichten
Menschenrechtsverletzungen. Anders als es geltende politische und
rechtliche Vorgaben vorschreiben, wurde bei den von uns untersuchten
Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und nach Mexiko
die Menschenrechtslage in beiden Staaten entweder nicht geprüft oder
die bestehenden Erkenntnisse nicht angemessen berücksichtigt. Wenn
die belieferten Staaten völkerrechtswidrig handeln, leistet ihnen
Deutschland Beihilfe und beteiligt sich mittelbar an
völkerrechtswidrigen Handlungen.

Die deutsche Regierung muss bei der Genehmigung von Waffenexporten
stärker als bislang prüfen, ob diese Menschenrechtsverletzungen
begünstigen. Sie darf sich nicht allein und ausschließlich auf
Zusagen und Untersuchungen ihrer außenpolitischen Partner verlassen.

Das Institut empfiehlt der Bundesregierung, sich dazu an Verfahren
und Prüfschemata zu orientieren, die im Rahmen des Vertrags gegen den
Waffenhandel sowie der Friedensmissionen der Vereinten Nationen
entwickelt wurden. Deutschland sollte zudem seine
Selbstverpflichtungen wie die –Politischen Grundsätze für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter– aus dem Jahr 2009
konsequenter einhalten beziehungsweise diese in Gesetzesform gießen.“

Die Studie des Instituts analysiert deutsche Rüstungsexporte nach
Saudi-Arabien seit 2011 und nach Mexiko im Zeitraum von 2000 bis
2005. Sie untersucht aber auch die Kooperation Deutschlands mit
amerikanischen Geheimdiensten sowie die Grenzsicherung im Rahmen der
Europäischen Union und zeigt jeweils die Risiken einer Beihilfe zu
Menschenrechtsverletzungen in den jeweiligen Politikfeldern auf.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Beihilfe zu
Menschenrechtsverstößen vermeiden – außenpolitische Zusammenarbeit
kritisch prüfen. Berlin

http://ots.de/SDTTS

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