Deutsche Rentenversicherung Bund: Zutreffende Anrechnung von Zeiten der Berufsausbildung ist gewährleistet

Verschiedene Medien berichten aktuell über eine
unzutreffende Kennzeichnung und Bewertung von Zeiten der beruflichen
Ausbildung. Sie berufen sich dabei auf den Tätigkeitsbericht des
Bundesversicherungsamtes (BVA). Hierzu teilt die Deutsche
Rentenversicherung Bund Folgendes mit:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wendet die komplexen
Regelungen des Rentenversicherungsrechts zutreffend an. Zugleich
wurden die Ergebnisse der stichprobenartigen Einzelfallprüfungen des
BVA zu weiteren Qualitätsverbesserungen genutzt. So ist durch
geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass Zeiten der Berufsausbildung
in jedem Fall durch die Sachbearbeitung umfassend ermittelt werden.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn widersprüchliche Angaben
vorliegen oder eine Berufsausbildung nicht offensichtlich zu erkennen
ist.

In jedem Fall wird auf Antrag des Berechtigten oder bei Erkennen
des Sachverhalts durch die Sachbearbeitung – also von Amts wegen –
die Kennzeichnung des Versicherungskontos bezüglich der
Berufsausbildungszeiten gezielt überprüft. Dies wird durch
systematische maschinelle Suchläufe unterstützt. Die Rente wird dann
neu berechnet. Ebenso wie das BVA weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund aber darauf hin, dass eine Neufeststellung
der Rente infolge einer veränderten Bewertung der
Berufsausbildungszeiten in Einzelfällen auch eine Verringerung des
Rentenzahlbetrages zur Folge haben kann.

Hintergrund:

Zeiten der beruflichen Ausbildung werden im Rahmen der
Rentenberechnung anders bewertet als „normale“ Beitragszeiten. Daher
fordern die Rentenversicherungsträger regelmäßig
Ausbildungsnachweise, etwa Lehrverträge, an. Dies gilt auch bei
bereits geklärten Versicherungskonten, wenn eine Berufsausbildung
noch nicht als solche gekennzeichnet ist. Zeiten der Berufsausbildung
sind im Versicherungsverlauf mit „Pflichtbeitragszeit berufliche
Ausbildung“ ausgewiesen. Die Bewertung von Beitragszeiten, in denen
Berufsausbildung vorgelegen hat, wurde in der Vergangenheit mehrfach
geändert, das letzte Mal im Jahr 2005.

Fragen zu allen Aspekten des Rentenversicherungsrechts beantworten
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die
ehrenamtlichen Versichertenberater und Versichertenältesten.
Kostenlose Informationen gibt es auch am Servicetelefon unter 0800
10004800.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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