Deutsche Rentenversicherung Bund weist Kritik an der Sozialwahl und ihren Kosten zurück

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist die
jüngste Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) an der Sozialwahl
und ihren Kosten entschieden zurück.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Selbstverwaltung
nicht wirklich etwas bewirken könne.

Die Aussage ist falsch. Die Selbstverwaltung trifft wichtige
Entscheidungen in der Rentenversicherung. So verabschiedet die
Selbstverwaltung den Haushalt der Rentenversicherung und entscheidet
damit über die Verwendung der Beitragsgelder. Nicht die Politik,
sondern die Selbstverwaltung trifft die wichtigen
Personalentscheidungen in der Rentenversicherung. Die
Selbstverwaltung entscheidet über die Anlage der Beitragsgelder, mit
der Folge, dass die Rentenversicherung während der Finanzkrise im
Vergleich zu anderen Institutionen kein Geld verloren hat. Die
Selbstverwaltung trifft alle organisatorischen Entscheidungen – keine
IT-Anlage und kein Gebäude kann ohne ihre Zustimmung angeschafft
werden – und sie hat großen Einfluss bei der Ausgestaltung der
Rehabilitation.

Gerade die bei der Sozialwahl gewählte Selbstverwaltung garantiert
die vom BdSt geforderte sparsame Haushaltsführung. Die
Selbstverwaltung wird von den Beitragszahlern gewählt und stellt eine
sparsame Verwendung ihrer Beiträge sicher. Im Vergleich zu anderen
Institutionen sind die Verwaltungskosten in der Rentenversicherung
sehr niedrig. Sie liegen bei gerade einmal 1,5 Prozent der Ausgaben
der Rentenversicherung.

Auch hat die Selbstverwaltung sichergestellt, dass die
Verwaltungskosten in der Rentenversicherung in den letzten fünf
Jahren um rund 400 Millionen Euro reduziert wurden. Ohne
Selbstverwaltung gäbe es auch kein Ehrenamt in der
Sozialversicherung. An dessen Stelle müssten vielfach hauptamtliche
Bedienstete treten, die diese Aufgaben erfüllten, was zu einer
Steigerung der Verwaltungskosten führen würde. Dies alles verkennt
der Steuerzahlerbund bei seiner Kritik an der Selbstverwaltung.

Die Versicherten und Rentner haben darüber hinaus einen
erheblichen Nutzen durch die Selbstverwaltung. Die ehrenamtlichen
Versichertenberater der Rentenversicherung sind Teil der
Selbstverwaltung und stellen eine kostenlose Beratung „in der
Nachbarschaft“ auch nach Feierabend oder am Wochenende sicher.
Selbstverwalter entscheiden auch über die Widersprüche der
Versicherten und Rentner, wenn diese mit einer Entscheidung der
Rentenversicherung nicht einverstanden sind.

Die Selbstverwaltung kann nicht über die Höhe der Beiträge und die
Leistungen der Rentenversicherung entscheiden.

Die Entscheidungen über die Leistungen der Rentenversicherung
müssen dem Gesetzgeber vorbehalten sein. So ist etwa die Entscheidung
über die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen von 65 auf 67 Jahre
von so weitreichender Bedeutung, dass sie vom Deutschen Bundestag
getroffen werden muss. In keinem Land der Welt wird eine solche
Entscheidung von der Rentenversicherung selbst getroffen. An der
Festlegung des Beitragssatzes ist die Rentenversicherung durch die
Bestimmung der notwendigen Datenbasis beteiligt.

Der BdSt kritisiert die Urwahl, bei der zwischen verschiedenen
Listen mit ihren Kandidaten ausgewählt werden kann.

Beispielsweise „Stuttgart 21“ zeigt doch, dass die Menschen mehr
Beteiligung an staatlichen Entscheidungen und mehr Mitspracherechte
wollen. Genau dies garantiert die Sozialwahl. Ein Verzicht auf die
Urwahl wäre also absolut unzeitgemäß.

Der BdSt kritisiert die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit zur
Sozialwahl und die Versendung einer Wahlvorankündigung.

Eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zur Sozialwahl ist
notwendig und sinnvoll. Dies gilt auch für die Versendung einer
Wahlvorankündigung an die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten
können von ihrem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn sie ausreichend
über die Wahl informiert sind. Erhebungen im Vorfeld haben ergeben,
dass das Thema Sozialwahl bei den Wahlberechtigten vielfach unbekannt
und daher erklärungsbedürftig ist.

Zum einen findet, anders als bei Europa-, Bundestags-, Landtags-
oder Kommunalwahlen, bei der Sozialwahl kein Wahlkampf statt, der die
Wahlberechtigten auf die Wahl aufmerksam macht. Zum anderen gibt die
Deutsche Rentenversicherung Bund, anders als verschiedene andere
Institutionen, keine flächendeckenden Publikationen heraus, die alle
Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl erreichen, um hierüber zu
informieren. Daher hat die Deutsche Rentenversicherung Bund die
Aufgabe, im Interesse der Wahlberechtigten in angemessener Weise auf
die Sozialwahl hinzuweisen. Ein Verzicht auf eine angemessene
Öffentlichkeitsarbeit zur Sozialwahl würde zu einer deutlich
geringeren Wahlbeteiligung und damit zur Schwächung der
Selbstverwaltung beitragen. Nur eine starke Selbstverwaltung kann
wirkungsvoll die Interessen der Beitragszahler gegenüber der Politik
durchsetzen.

Der BdSt kritisiert, dass die Wahlvorankündigung und der Wahlbrief
nicht zusammengefasst wurden.

Das zweistufige Verfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund,
mit dem Versand einer Wahlvorankündigung und dem folgenden separaten
Versand der Wahlunterlagen rund sechs Wochen später, ist das
wirtschaftlichste Verfahren. Es ist kostengünstiger als die
Ãœbermittlung aller notwendigen Informationen und der Wahlunterlagen
in einem Brief. Hierbei entstünden höhere Herstellungs- und
Portokosten. Das von der Deutschen Rentenversicherung Bund
entwickelte Verfahren zur Information ihrer Wahlberechtigten hat im
Übrigen bereits vor längerer Zeit Einzug in die gesetzlichen
Wahlrechtsvorschriften gefunden.

Der BdSt kritisiert, dass die Menschen kein Interesse an der
Sozialwahl hätten und verweist darauf, dass nicht einmal ein Drittel
der Wähler an der letzten Soziawahl teilgenommen hätte.

Die Wahlbeteiligung kann in einer Demokratie nicht Maßstab dafür
sein, ob eine Wahl stattfindet oder nicht. Eine niedrige
Wahlbeteiligung gab es auch bei Europa- oder Kommunalwahlen. Es wird
zu Recht auch in diesen Fällen nicht darüber diskutiert, ob die Wahl
abgeschafft werden soll.

Der BdSt kritisiert die Sozialwahl als zu teuer.

Demokratie hat ihre Betriebskosten. Die Kosten für die Sozialwahl
liegen bei unter einem Euro pro Wahlberechtigten, und das alle sechs
Jahre. Das sollte jedem Wahlberechtigten seine Mitbestimmung Wert
sein.

Der Bund der Steuerzahler hat eine in diesem Zusammenhang an die
Deutsche Rentenversicherung Bund gerichtete schriftliche Anfrage mit
0,00 Euro frankiert. Hierfür musste die Deutsche Rentenversicherung
Bund ein erhöhtes Beförderungsentgelt (Nachporto) zahlen. Wer, wie
der Bund der Steuerzahler, eine sparsame Verwendung öffentlicher
Mittel anmahnt, muss diesen Maßstab auch selbst anwenden und darf den
Beitragszahlern keine unnötigen Kosten aufbürden, um sich selber zu
entlasten.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
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