
Auch mehr als 10 Jahre nach Einführung des „neuen“ Versorgungsausgleichsrechts stellt dieses sowohl Unternehmen und andere Versorgungsträger als auch Familienanwälte und -gerichte vor große Herausforderungen in der Umsetzung. Zwar wurde mittlerweile eine Vielzahl grundsätzlicher Fragestellungen höchstrichterlich geklärt. Dennoch werden die Beteiligten in der täglichen Praxis mit komplexen Fragestellungen konfrontiert, für deren Behandlung sich teilweise noch keine einheitliche Meinung – geschweige denn eine gefestigte Rechtsprechung – herausgebildet hat. Die fristgerechte Umsetzung der Versorgungsausgleiche muss trotzdem gewährleistet werden.
Unser eintägiges Kompaktseminar gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen wie auch über die Besonderheiten des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den vielfältigen Fragen, mit denen Sie in laufenden Verfahren zum Versorgungsaugleich und bei der anschließenden Umsetzung konfrontiert werden.
Ein Auszug der Inhalte:
– Halbteilungsgrundsatz
– Verschiedene Formen des Versorgungsausgleichs
– Kerngrößen des Versorgungsausgleichs
– Auskunftspflichten des Versorgungsträgers
– Wertausgleich bei der Scheidung
– Spezialfragen: Härtefallregelung, Invalidenrenten
– Todesfall im laufenden Verfahren
Für eine gemeinsame Diskussion – auch Ihrer persönlichen Fragen – stehen Ihnen unsere praxiserfahrenen Referenten Jan Hartloff und Lisa Martin, beide H²B Aktuare GmbH zur Verfügung.
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