Seit dem 16.03.2017 ist das reformierte Bundesarchivgesetz in Kraft. Bereits im Januar 2017 wurde zu diesem Thema in der FAZ unter der provokanten Ãœberschrift „Darf der Staat seine Spuren löschen?“ kritisch Stellung bezogen. Mit dieser Gesetzesreform wird befürchtet, dass dem Gedächtnis der Arbeit der Bundesregierung eine erhebliche Demenz drohe.
Natürlich hat diese Reform auch positive Seiten, u.a. die Verkürzung der Schutzfrist für personenbezogene Zeugnisse (von dreißig auf zehn Jahre) und deren Entfall für Amtsträger und Persönlichkeiten der Zeitgeschichte.
Grundsätzlich erschwert das Gesetz durch die neuen vielen Einschränkungen und durch Soll- anstelle von Mussbestimmungen die Archivierung der Akten der Bundesbehörden. Gerade die Ausnahme der Anbietungspflicht für gesetzlich zu vernichtende oder zu löschende Unterlagen ermöglicht es einzelnen Bundesbehörden, die Spuren ihrer Arbeit für immer zu vernichten.
Wo bleibt hier die demokratische Kontrolle? Nicht nur Wissenschaftler und Journalisten haben daran ein profundes Interesse, auch engagierte Bürger können so die Arbeit der Regierung und ihrer Behörden anhand von Fakten bewerten.
Auch Erbenermittler sind bei ihren Recherchen naturgemäß auf gut ausgestattete, umfassende und funktionierende Archive angewiesen. Der VDEE fordert daher nachdrücklich, die Rolle der Archive durch eine umfassende Anbietungspflicht der Behörden – auch für zu löschende Daten – zu stärken und das Bundesarchivgesetz an die Rechtslage in den meisten Bundesländern anzupassen.
Aktuell ist eine Klage am Bundesverfassungsgericht anhängig, die Übernahme von Akten ehemaliger hochrangiger Politiker durch das Bundesarchiv betreffend. Diese sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein und nicht in private Stiftungen oder Nachlässe überführt werden. Wir wünschen dieser Initiative viel Erfolg!