Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich für die Unfallverhütung und die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen zu können, benötigt er umfangreiche Sachkenntnisse.
Hat ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, muss laut Sozialgesetzbuch (§ 22) ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Die Veranstaltung Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, die vom 27.-29.10.2014 im Haus der Technik stattfindet, befähigt die Teilnehmer, als Sicherheitsbeauftragte in Ihren Unternehmen tätig zu werden.
Zur Veranstaltung gehört ein Praxisteil in einem Betrieb, den die Teilnehmer besichtigen, um vor Ort Erfahrungen zu sammeln.
Inhalte des Lehrganges sind die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Pflichten, Rechte und Haftungsfragen des Sicherheitsbeauftragten. Auch die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsbegehung werden behandelt. Einen wichtigen Schwerpunkt stellen die besonderen Probleme und Gefahrenquellen dar. Hierzu gehören die Gefahrstoffe, der elektrische Strom, Brandschutz und Evakuierung, die elektrischen Maschinen und die erste Hilfe-Maßnahmen.
Weitere Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/W-H020-10-442-4
Alle Veranstaltungen zur Arbeitssicherheit finden Sie hier:
www.hdt-essen.de/arbeitssicherheit