Der KREUZER Tipp – Unternehmen und Kartell
Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier.
Unabhängig von der Unternehmensgröße
gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.
Die Einflussnahme auf Preise
Ihrer Wettbewerber oder die Wiederverkaufspreise Ihrer Kunden, z.B. durch Absprache von Mindestpreisen, ist verboten. Bereits der Informationsaustausch preissensibler Daten zwischen Konkurrenten, z.B. im Rahmen eines Verbandstreffens oder auf Messen, ist in der Regel als Kartellverstoß zu werten.
Bis zu 10[[%]] des weltweiten Konzernumsatzes
kann die Kartellbehörde als Bußgeld verhängen. Schon Ermittlungen stören die Funktionsfähigkeit Ihres Unternehmens erheblich, da z.B. Unterlagen und Computer beschlagnahmt werden.
KREUZER-Tipp: Eine Mitarbeiterschulung zu Kartellverboten ist der beste Weg, Sanktionen zu vermeiden, da oft bisheriges Verhalten bei genauer Betrachtung solche Kartellverstöße darstellt.
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