Vor vier Jahren trat der Glücksspielstaatsvertrag
in Kraft. Er sollte ein ausgewogenes Regelwerk sein, das allen
Geldgewinn- und Glücksspielformen gleichermaßen Entwicklungschancen
bietet, sie aber auch mit Blick auf den Verbraucher- und
Spielerschutz in engen Grenzen hält.
Mit heißer Nadel wollen die Bundesländer jetzt ein paar der
gröbsten Webfehler des Staatsvertrages stopfen. So sollen anstelle
der im Staatsvertrag vorgesehenen zwanzig Sportwettanbieter 35 oder
sogar 45 Anbieter „geduldet“ werden oder eine jederzeit widerrufbare
„vorläufige Erlaubnis“ bekommen.
„Niemand wird ernsthaft davon ausgehen können, dass damit der
Rechtsfrieden im Bereich des Glücksspiels gesichert wird,“ erklärt
Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes Die Deutsche
Automatenwirtschaft. Es sei völlig gleichgültig, was die Bundesländer
unternehmen, um das Konzessionsverfahren bei den Sportwetten
rechtssicher zu machen. „In jedem Falle werden sie die schon jetzt
bestehende Schieflage im Glücksspielrecht noch weiter verschärfen und
damit gegen unsere Verfassung und das Europarecht verstoßen“, zeigt
sich Georg Stecker sicher. „Es kann doch nicht sein, dass man bei den
Sportwetten, Dank später Einsicht, die Schleusen öffnet,
Online-Casinos faktisch unbegrenzt tätig sein können und gleichzeitig
im Bereich der Spielhallen ein willkürlicher Kahlschlag im Gange ist,
der fünfzig und mehr Prozent der Spielhallen-Unternehmen die Existenz
kosten wird.“
Das Chaos im deutschen Glücksspielwesen sei nicht – wie immer
wieder behauptet – die Folge eines unzureichenden Gesetzesvollzugs.
„Der Vollzug ist beim besten Willen nicht möglich, weil der gewählte
Regelungsansatz die Probleme nicht löst. Deswegen muss der
Staatsvertrag dringend neu überdacht werden,“ fordert
Vorstandssprecher Georg Stecker. Der Ansatz, das Glücks- und
Gewinnspiel über die Begrenzung der Angebotsmengen regulieren zu
wollen, sei gescheitert und nach heutigen Erkenntnissen falsch.
Wirksamer Spielerschutz verlange eine gute Qualität der Spielanbieter
im Bereich Jugend- und Spielerschutz, die weit wichtiger sei, als
z.B. die Größe der Spielhallen und der Abstand zwischen ihnen. Georg
Stecker berichtet von den Konsequenzen, die der Dachverband der
Deutschen Automatenwirtschaft daraus gezogen habe: „Wir bekennen uns
zur geprüften Qualität von Spielhallen durch einen unabhängigen TÜV,
zur daten- und personenschonenden Spielersperre und zur
verbraucherschützenden Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
So kann die Balance zwischen der gewünschten Spielfreude und dem
notwendigen Spielerschutz gelingen.“
Stecker dazu weiter: „Es wird allerhöchste Zeit, den
Glücksspielstaatsvertrag insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und
das Regelwerk an strengen Qualitätsmaßstäben auszurichten.“ Bis dahin
sollten die Ministerpräsidenten den Vollzug des Staatsvertrages auf
Länderebene aussetzen. „Nur auf diesem Weg werden wir zu einem
vernünftigen und nachhaltigen Regelwerk für ein sozialverträgliches
Glücksspielwesen in Deutschland kommen und nicht über halbherzige nur
flickende Nachbesserungen,“ erklärt der Vorstandssprecher des
Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft abschließend.
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