Der Bank die Treue zu halten, zahlt sich nicht unbedingt aus / Angebote für Anschlussfinanzierung gut vergleichen

Kreditnehmer mit laufenden Darlehen, die jetzt
oder in einigen Monaten eine Anschlussfinanzierung benötigen, müssen
Acht geben. Das von der Hausbank angebotene Folgedarlehen ist oft
nicht das Günstigste. Häufig bieten die Kreditinstitute ihren
Bestandskunden einen Zinssatz an, der deutlich über dem von Neukunden
liegt.

Teure Verlängerungsangebote

Läuft die Zinsbindungszeit aus, sendet die Bank dem Kunden meist
kurz vor Ende ein Verlängerungsangebot zu. Manchem Kreditnehmer
erscheint die Anschlussofferte günstig, weil die Zinsen dafür
deutlich unter den Konditionen liegen, die er noch bei der Aufnahme
des Ursprungsdarlehens bekommen hatte. Tatsächlich kann sie jedoch
vergleichsweise kostspielig sein, denn mitunter zahlen Bestandskunden
mehr für ein Darlehen als frischgebackene Bauherren, bei ansonsten
gleichen Bedingungen. „Wer sich nicht die Mühe macht, den Markt
rechtzeitig nach den preiswertesten Finanzierungen zu sondieren,
verpasst die Chance, in vollem Umfang vom derzeit niedrigen
Zinsniveau zu profitieren,“ sagt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. „Schon
Zinsunterschiede von einigen Zehntelprozenten können über die Jahre
gesehen Kostenunterschiede von Tausenden von Euro bedeuten.“ Am
besten sei es, die Bank möglichst drei Monate vor Fristablauf um ein
verbindliches Verlängerungsangebot zu bitten und gleichzeitig
Angebote anderer Kreditinstitute einzuholen, so der Experte.

Kosten für Umschuldung halten sich in Grenzen

Stößt der Kunde auf erschwinglichere Offerten, helfen ihm diese
eventuell, seinem bisherigen Geldgeber doch noch bessere Konditionen
zu entlocken. Oder er wechselt tatsächlich die Bank. Die Kosten für
die Umschuldung halten sich dabei in Grenzen, denn der neue Anbieter
kann eine Grundschuldabtretung veranlassen. Die Grundschulden müssen
dann nicht neu im Grundbuch eingetragen, sondern nur umgeschrieben
werden, wofür vergleichsweise geringe Gebühren von einigen hundert
Euro anfallen.

Kündigungsrecht nach zehn Jahren

Doch selbst wenn das Ende der Zinsbindungszeit noch nicht erreicht
ist, kann der Kreditnehmer auf ein günstigeres Darlehen umsatteln –
zumindest wenn sein alter Vertrag bereits mindestens ein Jahrzehnt
besteht. Nach zehn Jahren hat er laut § 489 I Nr. 3 BGB das Recht auf
eine Umschuldung. Die Voraussetzung dazu besteht darin, das Darlehen
mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Dann gibt es zwei
Möglichkeiten: Entweder der Kunde wartet und bringt die http://