dbb zu Klimastreik: Klima- und Umweltschutz sind Staatsauftrag

Am 20. September 2019 findet der dritte „globale
Klimastreik“ der Fridays-For-Future-Bewegung statt. Der dbb
Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass Klima- und Umweltschutz Staatsauftrag sind. Es
seien größere Anstrengungen als bisher zur nachhaltigen Sicherung
menschlicher Lebensräume gefordert.

„Ich bin der Ãœberzeugung, dass mehr unternommen werden muss, um
das Ãœberleben der Menschheit auf der ganzen Welt nachhaltig zu
sichern – und zwar jetzt. Denn die durchschnittlichen Temperaturen
steigen, und wir tragen dazu maßgeblich bei, das ist breitester
wissenschaftlicher Konsens“, sagte Silberbach am 18. September 2019
in Berlin. Beispielhaft verwies er auf Warnungen des Deutschen
Wetterdienstes, dass dadurch extreme Wetterlagen auch hierzulande
wahrscheinlicher werden. All dies habe auch direkte Folgen für den
öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten, so Silberbach. „Klima-
und Umweltschutz sind Staatsauftrag gemäß Artikel 20a des
Grundgesetzes und daher für den öffentlichen Dienst als Teil der
Exekutive maßgeblich. Ein starker öffentlicher Dienst mit
entsprechender Ausstattung bei Personal und Sachmitteln ist dafür
unabdingbar.“ Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes leisteten
schon heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz. „Bei
Einrichtungen wie dem Umweltbundesamt ist das naheliegend. Aber schon
die Forstleute mit ihrem Engagement für unsere Wälder stehen seltener
im Licht der Öffentlichkeit. Auch Polizeibehörden und Ordnungsämter
erbringen einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Umweltverschmutzung.
Von den Beschäftigten im Verkehrswesen, in Forschung und Bildung
sowie vielen weiteren ganz zu schweigen. Das verdeutlicht: Umwelt-
und Naturschutz im öffentlichen Dienst ist vielfältig, und die
Kolleginnen und Kollegen machen hier einen großartigen Job.“

Silberbach weiter: „Der dbb erklärt ausdrücklich seine
Unterstützung für alle Bemühungen um einen besseren Umwelt- und
Klimaschutz.“ Zu einem „Klimastreik“ wird der gewerkschaftliche
Dachverband unterdessen nicht aufrufen. „Ãœber zwei Drittel der in
unseren Mitgliedsgewerkschaften organisierten Menschen sind
Beamtinnen und Beamte, für die ein Streikverbot gilt. Das ist ein
Kernbestandteil des Berufsbeamtentums und genießt aus guten Gründen
Verfassungsrang: Auf den Staat muss jederzeit Verlass sein. Zudem
sind Streiks in Deutschland grundsätzlich stark reglementiert und
formalisiert und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die Zulässigkeit von politischen Streiks ist – gelinde gesagt –
rechtlich stark umstritten. Trotzdem kann ein starkes Zeichen für
mehr Klimaschutz gesetzt werden. Wenn Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes den Protest in ihrer Freizeit unterstützen möchten, begrüßen
wir das natürlich.“ Auch Initiativen in den Dienststellen und
Betrieben seien denkbar. „Von der nachhaltigen Büropraxis über den
emissionsarmen Fuhrpark bis hin zum Jobticket gibt es viele
Ansatzpunkte, die man da diskutieren kann“, regte der dbb Chef an.

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dbb – beamtenbund und tarifunion
Britta Ibald
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