Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum
Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen
innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die
größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen
Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt
das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb
tarifunion heute vorlegt.
Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und
Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt und Richter am
Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die wesentlichen Argumente
für die Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten
Tarifeinheit können den Eingriff in die individuelle und kollektive
Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer
Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte
rechtfertigen.“
Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Das Gutachten
bestätigt unsere Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung der
Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf den Kopf stellen würde. Die
größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf nicht alleiniger
Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein.
Das ist das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und
demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche
Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig sei.
„Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und
“englischen Verhältnissen“ – die eigentlich keiner so genau kennt –
ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat ihren Frieden
mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern folgen die Ärzte
dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und ver.di, der Betrieb
läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht anders als früher.
Deutschland ist traditionell kein Streikland.“
Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie auf www.dbb.de.
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dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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