Zum heutigen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg MdB:
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Kosten für ein
häusliches Arbeitszimmer steuermindernd berücksichtigt werden müssen,
wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wir werden uns
zügig dafür einsetzen, dass die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Rechtssicherheit ist das
oberste Gebot für CDU und CSU.
Zugleich stehen wir vor den großen Herausforderungen der
Haushaltskonsolidierung. Steuermindereinnahmen sind zu kompensieren.
Wir wollen einen zukunftssicheren und generationengerechten Haushalt.
Luftbuchungen sind nicht Sache von CDU und CSU.
Wir werden daher eine sachgerechte Lösung erarbeiten, die für die
Bürger verständlich und transparent ist. Desgleichen müssen wir bei
der Haushaltskonsolidierung voran schreiten.
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