DAtF: Endlagerkommission riskiert Entwertung ihrer Arbeit

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver
Abfallstoffe plant am Montag die Beratungen nach über zweijähriger
Arbeit abzuschließen und die noch strittigen inhaltlichen Fragen zu
entscheiden. Die Kommission konnte mittlerweile viele wichtige
Beschlüsse fassen, auch zu Themen über die lange zäh gerungen wurde.
Die Kommission hat dabei ihren Auftrag in bemerkenswerter Breite und
Tiefe durchmessen. Ihre Aufgabe ist es, das kommende
Standortauswahlverfahren so vorzubereiten, dass es die Entsorgung der
hoch radioaktiven Abfälle ohne unzumutbare Belastung kommender
Generationen ermöglicht und dies in einem möglichst breiten Konsens
zu tun, der dem politischen Kompromiss gerecht wird, welcher dem
Standortauswahlgesetz (StandAG) zu Grunde liegt.

Der Präsident des DAtF, Dr. Ralf Güldner, erklärt dazu: „Auf den
letzten Metern riskiert die Kommission unnötig ein schlechtes Licht
auf ihre Arbeit und ihre Empfehlungen an Bundestag und Bundesrat zu
werfen, indem sie der Konsensorientierung des StandAG zuwiderhandelt,
oder ihr Mandat auf Kosten der Umsetzbarkeit des Verfahrens
überdehnt.“ Güldner äußert weiter: „Beispiel für mangelnden
Konsenswillen sind einige lang verschleppte Konflikte in der
Kommission, die sich ganz auf die Vergangenheit und den Streit um den
Standort Gorleben richten, aber nicht auf die Lösung der
Entsorgungsfrage für die Zukunft. So ist die Grundlage für eine
Stellungnahme der Kommission zu Gorleben ein über 30 Seiten langes
Dokument, das die Kontroverse im Gorleben-Untersuchungsausschuss des
Bundestages getreulich widerspiegelt, nicht aber die politische
Geschäftsgrundlage des StandAG.“

Auch offene Fragen bei den Kriterien für die Standortauswahl sind
davon bestimmt, wie ein Ausscheiden des Standortes Gorleben bewirkt
werden kann. Das gilt besonders für das Thema Schutzfunktion eines
Deckgebirges: Die Einführung eines solchen Kriteriums zielt vorrangig
darauf ab, den Standort Gorleben möglichst rasch aus dem Verfahren zu
eliminieren und birgt die Gefahr, dass besonders gut geeignete
Standorte frühzeitig ausgeschlossen werden. Die Entsorgungskommission
des Bundesumweltministeriums sieht ein solches Kriterium nicht als
erforderlich an, es wird auch seitens der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe abgelehnt. Güldner erklärt dazu:
„Insbesondere die Auffassung, dass ein Deckgebirge als redundante,
gleichwertige Barriere neben dem einschlusswirksamen Gebirgsbereich
dienen und die Langzeitsicherheit gewährleisten soll, ist mit der
Sicherheitsanforderung des sicheren Einschlusses der Radionuklide
über eine Million Jahre nicht vereinbar.“

Beispiele für eine Überdehnung des Auftrages in Details sind
Festlegungen zu Anforderungen an künftige Endlagerbehälter oder zu
Prüfverfahren für die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente.
Güldner erklärt dazu: „Anforderungen an Endlagerbehälter können nur
im Zusammenhang mit einem künftigen Endlagerkonzept entwickelt
werden, das immer wirtsgesteins- und standortspezifisch ist. Genaue
Vorgaben zu Behältern heute können in einigen Jahrzehnten dem
Vorhabenträger und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE)
ihre Arbeit massiv erschweren.“ Auch bei der Zwischenlagerung ist
eine Festlegung von künftigen Prüfumfängen bei Behältern und Inventar
deplatziert. „Dies sind klassische Aufgaben einer Aufsichtsbehörde,
demnächst also des BfE“, so Güldner weiter.

Güldner erklärt abschließend: „Ich hoffe immer noch, dass sich auf
der Zielgeraden noch gute, einvernehmliche Lösungen finden lassen,
die die spätere Umsetzung der Empfehlungen erleichtern.“

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