Das Zusammenwirken von PR-Berater und Anwalt im Rechtsstreit muss klar geregelt sein

Das Zusammenwirken von PR-Berater und Anwalt im Rechtsstreit muss klar geregelt sein

Jedoch seien die Interessen der beteiligten Anwälte und PR-Berater unterschiedlich. Während der Anwalt sich klar an den gesetzlichen Vorgaben orientieren müsse, tendiere der PR-Berater zu mehr Transparenz im Verfahren. Dieses Spannungsfeld müsse daher klar geregelt werden. Unverzagt betont daher die klare vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit, um im Vorfeld schon Konflikte beheben zu können.

Den aktuellen Podcast zur Litigation PR, der Öffentlichkeitsarbeit im Rechtsstreit, können Sie unter www.scheidtweiler-pr.de/podcast anhören und herunterladen.

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