Das „Schwarze Schaf des Jahres 2011“ / OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website kindergarten-shop.eu den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet

Bereits zum fünften Mal wählte eine Fachjury das
„Schwarze Schaf des Jahres“, das OpSec Security, Gründer der
Initiative „Das Schwarze Schaf“, am heutigen Weltverbrauchertag
bekannt gibt. In diesem Jahr fiel die Wahl der fünf Jurymitglieder
auf den Shop kindergarten-shop.eu. Mit dieser negativen Auszeichnung
machen die Markenschutzexperten von OpSec seit 2006 auf unlauteren
Handel im Internet aufmerksam.

„Ein unübersichtlicher Internetauftritt und schlechter
Kundenservice sind ärgerlich, Entgegennahme und Einbehalt von Geld,
ohne die vereinbarte Lieferung vorzunehmen, noch dazu von mitunter
allein erziehenden, finanzschwachen Eltern, die ihren Kindern ein
Spielzeug schenken wollen, ist aus meiner Sicht nicht nur bösartig,
sondern, wenn es Methode hat, auch kriminell. Dieser Anbieter erhält
daher wohl zu Recht das Schwarze Schaf des Jahres“, sagt Jurymitglied
Dr. Magnus Hirsch, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte.

Ob Stofftiere, Bücher, Bastelmaterialien oder verschiedenes
Spielzeug – der kindergarten-shop.eu bietet alles, was das Herz
kleiner Kinder begehrt. Ärgerlich ist jedoch, dass laut verschiedener
Verbrauchermeldungen in vielen Fällen die bestellte und im Voraus
bezahlte Ware gar nicht angekommen ist. Darüber hinaus scheint auch
der Kundenservice äußerst schlecht zu sein. Wie betroffene
Verbraucher OpSec meldeten und wie auch verschiedenen
Erfahrungsberichten in Onlineforen zu entnehmen ist, erfolgte auf
ihre Beschwerden und Nachfragen keine Reaktion des Betreibers.
Widerrufsschreiben kamen angeblich nicht an und ihr Geld wurde ihnen
nicht zurückerstattet.

Darüber hinaus liefern auch andere Punkte Anlass zur Kritik. So
wirkt die Homepage sehr unübersichtlich und überladen und die AGB
sind nur schwer zu finden und zudem sehr verbraucherunfreundlich, da
sich der Händler 14 Tage vorbehält, das Angebot seiner Kunden – also
die Bestellung – anzunehmen oder nicht. Das heißt, es kann passieren,
dass ein Kunde direkt nach Erhalt einer Bestätigungsmail das Geld
überweist und dann vergeblich auf die Ware wartet, weil der Verkäufer
sich entschieden hat, das Angebot nicht anzunehmen. An dieser Stelle
ist anzumerken, dass die AGB zwischenzeitlich geändert wurden und zu
dem Zeitpunkt, als die Seite zum „Schwarzen Schaf des Monats“ gekürt
wurde, gesetzlich nicht haltbar waren. Inzwischen sind sie „nur noch“
kundenunfreundlich.

Die Jurymitglieder im Überblick:
– Dr. Magnus Hirsch, Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz, Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz
Rechtsanwälte
– Stephanie Kutscher, Referentin EU-Initiative klicksafe
– Christine Lacroix, Geschäftsführerin der Plagiarius
Consultancy GmbH
– Sieghart Vosseler, Arbeitsbereichsleiter Organisierte
Kriminalität, Zollfahndungsamt Stuttgart, Dienstsitz
Freiburg
– Sabina Wolf, freie Wirtschaftsjournalistin, u.a. für ARD
Plusminus tätig

„Genau wie beim Negativpreis –Plagiarius– geht es bei der Wahl des
–Schwarzen Schafes– darum, besonders dreiste und unlautere
Geschäftspraktiken ins öffentliche Licht zu rücken und die
Verbraucher zu warnen und gleichzeitig zu sensibilisieren. Daher
unterstütze ich diese Initiative“, so Jurymitglied Christine Lacroix,
Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH.

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“: Im Jahr 2006 rief die
auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security die Initiative
ins Leben, um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen
Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher
vor den dreistesten Betrügern im Internet zu warnen. Seitdem zeichnet
das Unternehmen monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im
Internet mit dem Negativ-Preis „Das schwarze Schaf“ aus. Einmal
jährlich wählt eine Jury aus Vertretern aus Politik, Wirtschaft und
Medien aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“.
www.das-schwarze-schaf.com .

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