Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und die derzeit geltende Verpackungsverordnung ablösen! Durch dieses neue Gesetz kann es sein, dass Sie als Unternehmer hier eine Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht trifft. Diese Pflicht verfolgt das Ziel einer Beteiligung an den Kosten des Recyclingprozesses. Achtung: Missachtungen werden mit hohen Bußgeldern belegt oder sind abmahnfähig. Ob Sie unter das neue Gesetz fallen, oder wie Sie jetzt reagieren sollten, lesen Sie in dieser BDS INFO: hier
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