Das neue Verpackungsgesetz – was Sie jetzt wissen müssen!

Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und die derzeit geltende Verpackungsverordnung ablösen! Durch dieses neue Gesetz kann es sein, dass Sie als Unternehmer hier eine Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht trifft. Diese Pflicht verfolgt das Ziel einer Beteiligung an den Kosten des Recyclingprozesses. Achtung: Missachtungen werden mit hohen Bußgeldern belegt oder sind abmahnfähig. Ob Sie unter das neue Gesetz fallen, oder wie Sie jetzt reagieren sollten, lesen Sie in dieser BDS INFO: hier