Das Hoffen auf den 11. Juli 2012 – BGH sollüber Ansprüche geschädigter CMI-Anleger entscheiden.

Das Hoffen auf den 11. Juli 2012 –  BGH sollüber Ansprüche geschädigter CMI-Anleger entscheiden.

Erfurt, 19. Juni 2012. Tausende Anleger, die bei dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) investiert hatten, hoffen auf ein Grundsatzurteil. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, könnte ein solches Urteil wegweisend für eine ganze Branche werden.

Seit Jahren warten Anleger des britischen Lebensversicherers CMI auf Rechtsklarheit. Die meisten von ihnen wurden durch riesige Renditeversprechen zum Abschluss von hochriskanten und fremdfinanzierten Lebensversicherungen von CMI gelockt. Am 11. Juli 2012 will nun der Bundesgerichtshof (BGH) über die Ansprüche geschädigter CMI-Anleger entscheiden. „Ob es allerdings zu dieser Verhandlung kommen wird, ist noch nicht sicher“, kommentiert Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Immer wieder hat es CMI durch Last-Minute-Vergleiche oder Anerkenntnisse in letzter Minute geschafft, ein richtungweisendes Grundsatzurteil zu verhindern.“

Zur Verhandlung stehen zwei Revisionen zu Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az.: 7 U 144/10 und 7 U 146/10). Unabhängig davon, ob es zur Verhandlung kommt, sollten Anleger dennoch ihre Unterlagen schnellstens von auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen. In vielen CMI-Verträgen kommt eine taggenaue Verjährung zum Greifen. Die DVS-Geschäftsführerin: „Ich rate CMI-Anlegern, nicht zu lange zu warten. Der Ärger, dass man von der potenziellen Entscheidung des BGH nicht mehr profitieren kann, weil die Ansprüche eventuell schon verjährt sind, wäre mehr als groß.“ Das sei genau der Grund, warum CMI Grundsatzurteile immer wieder verhindere, um so weiteren Schadenersatzansprüchen zu entgehen.

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