Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

RA Jens Vollprecht von Becker Büttner Held, Rechtsanwalt, Berlin wird dieses Seminar für uns gestalten.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über das EEG, die Anwendung des Gesetzes wird anhand von Beispielen veranschaulicht.
Nach diesem Seminar werden die Anwesenden alle wesentlichen Fragestellungen aus dem Bereich der Förderung der Erneuerbaren Energien kennen und in der Lage sein, für typische Fallkonstellationen selbständig Lösungen zu entwickeln. Als erstes stellt der Vortragende den EEG-Ausgleichsmechanismus dar und daran anschließend die Themenkomplexe Netzverknüpfungspunkt und Systemintegration, Einspeisemanagement, Entschädigung und finanzielle Förderung dar. Einen wesentlichen Schwerpunkt stellen dabei die verpflichtende Direktvermarktung und die Berechnung der Marktprämie dar. Unter diesem Gesichtspunkt werden Speicherkonzepte betrachtet. Spätestens am 01.01.2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung für Windenergie und Photovoltaik durch das neue Instrument der Ausschreibungen ermittelt werden. Wie diese Ausschreibungen durchgeführt und welche Ausnahmen von den Ausschreibungen das Gesetz vorsieht, sind für die praktische Anwendung des EEG von hoher Bedeutung. Schließlich wird vorgetragen und diskutiert wie die Zahlung der EEG-Umlage abgewickelt wird und welche Möglichkeiten bestehen, die EEG-Umlage zu reduzieren oder einzusparen. Hierbei gehen die Referenten insbesondere auf die Besondere Ausgleichsregelung, die Eigenversorgung und die Besonderheiten bei Stromspeichern ein.

Details und Anmeldung finden Sie unter:

http://www.hdt-essen.de/W-H110-03-171-6

Information
Nähere Informationen zu der Weiterbildung finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter:
www.hdt-essen.de