Nach Inkrafttreten des ElektroG, dem zwischenzeitlichen Ablauf der Übergangsfristen (Open Scope, Sammelgruppen) und den ergänzenden Hilfestellungen der LAGA sind die Neureglungen über die Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten an einen vorläufigen Endpunkt angekommen.
Angesichts der im Vergleich zu dem bisher praktizierten Entsorgungssystem vorgenommenen Veränderungen (inkl. teilweise ungelöster Streitfälle) sollen in dem Seminar die rechtlichen Weichenstellungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Auswirkungen diskutiert werden.
Sie sollen als Teilnehmer durch dieses Seminar auf das in Kraft getretene ElektroG eingestellt und damit in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung zu steuern und die für die betriebliche Praxis erwachsenden Konfliktfelder frühzeitig zu erkennen.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der Regelungssystematik an die Hand gegeben.
Das Seminar wendet sich an Beteiligte an der Entsorgung von Elektrogeräten sowie betroffene Mitarbeiter/Innen der Abfall- und Immissionsschutzbehörden.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 349€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/A220411.pdf
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.40 Uhr Problemaufriss
– Mengenstromentwicklung, Konfliktlinien, Monitoring, Art und Umfang der getrennten Sammlung, etc.
10.00 Uhr Allgemeine Vorschriften des ElektroG
– Zielsetzung und Anwendungsbereich
– Wichtige Begriffe
– Pflichten der Hersteller
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Vorgaben zur Sammlung und Rücknahme
– Altgeräte aus privaten Haushalten
– Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Vorgaben zur Sammlung und Rücknahme
– Altgeräte aus privaten Haushalten
– Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen
14.00 Uhr Die Behandlungs- und Verwertungspflichten
– Behandlungs- und Verwertungsanforderungen
– Anforderungen an die Verbringung
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Anzeige- / Mitteilungs- und Informationspflichten
– Anzeigepflichten der an der Erfassung und Entsorgung Beteiligten
– Mitteilungspflichten der örE, der Hersteller und Vertreiber
16.00 Uhr Ãœbergangsregelungen
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung