Die Schulung zum Arbeitszeugnis dauert 1 Tag. Angeboten wird es für Vorgesetzte, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Personalräte.
Das Arbeitszeugnis hat eine Informations- und Werbefunktion für den Beschäftigten. Es ist bei Bewerbungen und bei seiner beruflichen Weiterentwicklung von entscheidender Bedeutung. Der Arbeitgeber ist bei der Erstellung des Zeugnisses zur Wahrheit verpflichtet, er muss es aber auch „verständig wohlwollend“ verfassen. Somit ergeben sich in der Praxis schnell Zielkonflikte und Interessengegensätze, mit denen vernünftig und abwägend umgegangen werden muss. Die Tücken der sich zunehmend verselbständigenden Zeugnissprache zeugen davon, wie schwierig das oft ist. Für den Beurteiler sind daher die Anforderungen an Gestaltung und Ausdrucksform gross, und auch der Beurteilte ist gut beraten, sich mit der schwierigen Materie vertraut zu machen, bevor er in ein Beurteilungsgespräch geht oder sich mit einem Zeugnis einverstanden erklärt.
Im Einzelnen wird folgendes behandelt:
– Allgemeine rechtliche Grundlagen zum Zeugnisanspruch
– Zeitpunkt der Zeugniserteilung
– Das einfache Zeugnis (Arbeitsbescheinigung)
– Das qualifizierte Zeugnis
– Zur Problematik der „Zeugnissprache“
– Verbreitete Unart: Abschreiben alter Zeugnisse
– Änderungswünsche / Berichtigung / Widerruf
– Erlöschen des Zeugnisanspruchs
– Rechtsmittel des Beurteilten
– Rechtsfolgen bei Verletzung der Zeugnispflicht
– Haftung ggü. Dritten bei unrichtiger Zeugniserteilung
– Zeugnisse für Auszubildende
– Rechtsprechung zur Thematik
Weitere Informationen erhalten Sie auf …
http://www.praktiker-seminare.com/45146/54501.html
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