
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz oder ArbSchKG) ist bereits am 01.01.2021 ein Gesetz in Kraft getreten, dass der Stärkung des Vollzugs und der Ãœberwachung des Arbeitsschutzes in Deutschland dient, aber dabei auch Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Hier eine kurze Ãœbersicht der Inhalte:
– Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll die Ãœberwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden und die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern.
– Einführung einer Mindestbesichtigungsquote in Höhe von 5 % der Unternehmen im jeweiligen Bundesland pro Jahr (mit Ãœbergangsregelung bis Ende 2025).
– Verpflichtung zum Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern.
– Erhöhung der proaktiven Ãœberwachung der Arbeitsschutzbehörden durch Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials bei der Auswahl der zu besichtigenden Betriebe.
– Die mit der Ãœberwachung beauftragten Personen dürfen PSA und Arbeitsmittel prüfen, Unterlagen einsehen, Messungen durchführen usw.
– Der Höchstbetrag des Bußgeldes wird auf 30.000 EUR angehoben.
Unternehmen müssen sich demnach darauf einstellen, künftig häufiger kontrolliert zu werden – was zusammen mit dem Datenaustausch der Landesbehörden und Unfallversicherungsträger zu einer Steigerung der Sicherheit für die Mitarbeitenden führen wird.
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