Dank Steuertrick die neue Solaranlage günstiger kaufen

Auf deutschen Dächern produzieren rund eine Million
kleiner Photovoltaikanlagen Strom. Speisen die Haushalte ihre Energie
ins öffentliche Netz ein, agieren sie als Unternehmer. Sie können
dabei entscheiden, ob sie Umsatzsteuer zahlen wollen oder nicht. Wer
Umsatzsteuer abführt, kann sich im Gegenzug vom Finanzamt die
Mehrwertsteuer zurückholen, die er für den Erwerb der Anlage bezahlt
hat. Im laufenden Betrieb wird die Mehrwertsteuer auch für den selbst
verbrauchten Strom fällig. Wer sich als sogenannter Kleinunternehmer
gegen Mehrwert- und Umsatzsteuer entscheidet, bekommt seinen Strom
steuerfrei – kann die Mehrwertsteuer für den Kauf der Anlage aber
nicht absetzen. Finanztip hat einen dritten Weg gefunden, mit dem
Betreiber ihre Steuerlast senken können.

Bei der Anschaffung der Anlage sollten Verbraucher zunächst als
Unternehmer ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer bezahlen – auch,
wenn sie einen großen Teil ihrer Energie selbst nutzen. „So können
Sie sich die Mehrwertsteuer für die Anlage zurückholen“, erklärt Ines
Rutschmann, Energie-Expertin beim gemeinnützigen Verbraucher-Ratgeber
Finanztip. Sobald möglich – frühestens nach fünf Jahren – sollten
sie aber auf die sogenannte Kleinunternehmer-Regel umstellen. „Die
Steuerersparnis für den Kauf der Anlage ist dann schon kassiert. Und
für den weiteren Betrieb der Anlage sinken dadurch die Steuern“, sagt
Rutschmann.

Die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen

Ein Beispiel: Für eine Fünf-Kilowatt-Anlage, die 1.200 Euro netto
pro Kilowatt Leistung kostet, zahlen Besitzer beim Kauf mehr als
1.000 Euro Mehrwertsteuer. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer für
Planung, Versicherung sowie den Wartungsvertrag für die Anlage. Als
Unternehmer können sich die Haushalte die Mehrwertsteuer als
Vorsteuer beim Finanzamt zurückholen. Die Rechnung ändert sich jedoch
meist im laufenden Betrieb: „Haushalte bezahlen Umsatzsteuer sowohl
für eingespeisten als auch selbst verbrauchten Strom“, erklärt
Rutschmann. „Weil ein Drittel des Stroms in der Regel selbst
verbraucht wird und das Finanzamt dafür Steuern kassiert, lohnt sich
das Modell meist nur am Anfang, um die Mehrwertsteuer auf die
Anschaffungskosten zurückzuholen.“

Nach Fünf-Jahres-Frist auf Kleinunternehmer umstellen

Rutschmanns Tipp: „Nach der Fünf-Jahres-Frist sollten
Privathaushalte auf Kleinunternehmer umstellen. Dafür genügt ein
Dreizeiler an die Behörde oder ein kurzer Anruf beim zuständigen
Finanzbeamten. Der Wechsel ist immer zum ersten eines Jahres möglich,
sobald fünf Kalenderjahre nach der Inbetriebnahme verstrichen sind.“
Ausnahme: Wer mehr als 17.500 Euro im Jahr aus selbstständiger
Tätigkeit einnimmt, hat keine Wahl und muss auf den gesamten Strom
Umsatzsteuer zahlen. Und wer sehr wenig seines eigenen Stroms nutzt,
zahlt am besten von Beginn an Umsatzsteuer und bleibt dabei.

Auch der Eigenverbrauch ist entscheidend

Bei besonders günstigen Anlagen von maximal 1.000 Euro netto pro
installiertem Kilowatt Leistung, sollten Besitzer von Solaranlagen
genau überlegen, ob sie nicht doch die Kleinunternehmerregel von
Anfang an wählen. Auch der Kilowattstunden-Preis (Arbeitspreis) für
Strom, den Solaranlagen-Betreiber zusätzlich beziehen, ist
entscheidend: Je teurer der zugekaufte Strom ist, desto höher fällt
die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch aus. Denn der Arbeitspreis
des Zusatz-Stroms dient als Wertmaßstab für den selbst verbrauchten
Strom. Rutschmanns Spartipp: „Wählen Sie im Zweifel einen Tarif mit
niedrigerem Arbeitspreis, auch wenn der Grundpreis etwas höher
ausfällt.“

Finanztip hat berechnet, ab welchem Eigenverbrauch es sich lohnt,
Umsatzsteuer zu zahlen. Verbraucher können die Tabellen auf
www.finanztip.de kostenlos einsehen.

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/photovoltaik/
https://www.finanztip.de/photovoltaik/stromspeicher/

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