Der „SPIEGEL“ titelt gar vom Betrug nach dem Betrug.
Hintergrund der Berichterstattung ist ein weiteres formelles
Anhörungsverfahren, welches das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gegen
Daimler eingeleitet hat.
Bereits zu Beginn des vergangenen Jahres war das KBA auf fünf
illegale Abschalteinrichtungen in der Software vieler
Daimler-Dieselmotoren aufmerksam geworden. Über 750.000 Fahrzeuge
sollten weltweit in die Werkstätten zurückgerufen werden, um diese
Betrügereien mit einem Softwareupdate zu beseitigen.
KBA-Experten entlarven Daimler-Ingenieure
Die KBA-Experten untersuchten die von Daimler überarbeitete
Software erneut eingehend, indem Sie einen Abgleich der
ursprünglichen und neuen Software vornahmen. Das Softwareupdate
musste wegen fünf Manipulationen geändert werden. Bei der Überprüfung
des Programmiercodes fanden die Fachleute – wie erwartet – zunächst
fünf Änderungen. Die KBA-Experten wurden aber misstrauisch, als sie
herausfanden, dass der Programmiercode noch an einer weiteren Stelle
geändert wurde. Wollten die Ingenieure von Daimler heimlich eine
weitere Manipulation beseitigen? Dieser Verdacht scheint sich jetzt
zu bestätigen.
Das KBA hat Daimler in einem Schreiben vom 4. April 2019, das dem
„SPIEGEL“ vorliegt, mitgeteilt, dass Daimler wohl „unzulässige
Abschaltungen im Emissionskontrollsystem vorgenommen“ hat. Daimler
hat nun Gelegenheit zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen
aber „nach Einschätzungen von Insidern, sieht die Sache ziemlich
eindeutig aus.“, so „SPIEGEL Online“. Aufgefallen war dies an einem
GLK 220 mit der Schadstoffnorm Euro 5.
In dem besagten Schreiben wird ausführlich beschrieben, welchen
Trick die Ingenieure angewandt haben, um die gesetzlichen Grenzwerte
einzuhalten. Im Motorentyp OM 651 wurde eine
„Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ eingebaut. Diese bewirkt, dass
bei der Prüfung im Labor, die für Typzulassung notwendig ist, eine
niedrigere Kühltemperatur und eine andere Abgasreinigungsstrategie
angewendet wird. Daraus resultiert, dass das Fahrzeug die
Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand einhält, auf der Straße aber
nicht.
Bei rund 55.000 GLK-Modellen droht jetzt ein amtlicher Rückruf.
Nach Informationen des „SPIEGEL“, gehen die Behörden von weiteren
Modellen aus, die diese entdeckte Manipulation aufweisen.
Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt bereits
Vor über einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits
die Ermittlungen im Dieselskandal gegen Daimler aufgenommen. Dieser
neue Vorgang dürfte für die Ermittler von größtem Interesse sein und
für Daimler könnte neuer Ärger ins Haus stehen. Nachdem bei Daimler
die ersten Manipulationen aufgefallen waren, musste der Konzern
versichern, dass keine weiteren Tricksereien im Abgasreinigungssystem
versteckt sind. Diese sechste Abschalteinrichtung hätte von Daimler
also gemeldet werden müssen. Offensichtlich entschloss man sich in
Stuttgart aber, diese lieber heimlich zu beseitigen. Welche
rechtlichen Möglichkeiten haben die Geschädigten
Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Die jüngsten Urteile und der
Hinweisbeschluss der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 225/17)
stärken die Rechte der Geschädigten enorm.“ Stoll rät dringend davon
ab an Servicemaßnahmen teilzunehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits über 10.000 Klagen für
Geschädigte im Abgasskandal eingereicht und Dr. Ralf Stoll und Ralph
Sauer sind auch an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt.
„Wir raten dringend davon ab ein Software-Update im Rahmen der
Servicemaßnahmen durchführen zu lassen. Die Folgen für das Fahrzeug
sind nicht abzusehen. In Sachen VW haben wir unzählige Berichte von
unseren Mandanten erhalten, die über Probleme nach den Updates
berichten. Erhöhter Verbrauch, weniger Leistung und „ruckeln“ sind
die drei meist beschriebenen Probleme. Wir raten unbedingt dazu,
Klage einzureichen.“, so Stoll.
Seine Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Erstberatung, die
dazu dient, sich über die Ansprüche zu informieren und dann ggf.
Klage einzureichen. Auf der Webseite
www.dieselskandal-anwalt.de/diesel-rueckabwicklung kann zunächst mit
wenigen Angaben der Erstattungsbetrag ermittelt werden. In einem
zweiten Schritt können die Geschädigten in einem gesicherten
Onlinebereich detaillierte Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und
erhalten eine detaillierte Auswertung zu Ihrem Fall.
Dr. Ralf Stoll: „Der Fall VW zeigt deutlich, dass die Autokonzerne
zunächst versuchen, ihre Manipulationen durch Software-Updates zu
lösen. Dies lösen aber nicht die Probleme der geschädigten Kunden.
Die Auswirkungen der Software-Updates und der enorme Wertverlust
lasten auf den Rücken der Verbraucher. Nur wer klagt, wird am Ende
entschädigt.“
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