Dachfonds DB Immoflex nimmt keine Anteile mehr zurück – Hahn Rechtsanwälte warnen Anleger vor Verjährung

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als
sicheres Investment und Fondsanteile wurden häufig wie Festgeld
angeboten. Diese Zeiten sind vorbei. Am Montagabend hat die DWS
Investment GmbH bekannt gegeben, dass Anleger bis auf weiteres keine
Anteile mehr an dem DB ImmoFlex zurückgeben und keine Anteile mehr
erwerben können. „Problematisch ist die aktuelle Situation für die
investierten Anleger“, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Diese kommen zurzeit nicht
an ihr Geld“, so Hahn weiter, „oder können ihre Anteile an der Börse
nur mit Abschlägen verkaufen.“

Den investierten Anlegern rät Anwalt Hahn, „etwaige
Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank fachanwaltlich
prüfen zu lassen“. Grundlage dafür sei eine mögliche Falschberatung.
„Die betroffenen Anleger müssen allerdings schnell handeln,“ sagt
Hahn, „denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren
bei Käufen vor dem 5. August 2009 wegen fahrlässiger
Pflichtverletzung spätestens in drei Jahre ab Erwerb der
Fondsanteile.“ Anleger können daher nicht in Ruhe abwarten, sondern
sie müssen zügig rechtliche Schritte und gegebenenfalls
verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Der Immobilien-Dachfonds war am 29. Oktober 2007 von der Deutsche
Bank-Tochter DWS aufgelegt worden. Er hat ein Volumen von 272,27
Millionen Euro. Der Fonds ist laut Angaben der DWS in 14
Immobilienfonds investiert. Die höchsten Investitionen machen dabei
der Axa Immoselect mit 16,3 Prozent, der CS Euroreal mit 13,9 Prozent
und der SEB ImmoInvest mit 13,3 Prozent aus. Der DB ImmoFlex hat
damit vorrangig in offenen Immobilienfonds als Zielfonds angelegt,
bei denen zurzeit die Anteilsscheinrückgabe ausgesetzt ist. Der Fonds
wurde ausschließlich an Privatkunden der Deutsche Bank vertrieben.
Wie die Börsenzeitung am Dienstag berichtete, hatte die Deutsche Bank
ihren Kunden den Verkauf des DWS Dachfonds empfohlen, nachdem etliche
Zielfonds-Anbieter, wie die SEB und die Credit Suisse, die
Verlängerung der Anteilsscheinaussetzung für ihre Produkte bekannt
gegeben hatten. Es steht noch nicht fest, ob und wann der ImmoFlex
wieder Anteile zurücknimmt.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Pressekontakt:
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Partnerschaft
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