CWS-boco darf nicht mit Falschaussagen gegen Papierhandtücher werben

Nach einem jetzt im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem
Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig gewordenen Urteil des
Landgerichts Mannheim darf die CWS-boco Deutschland GmbH nicht mehr
mit falschen und irreführenden Aussagen für ihr Stoffhandtuch-System
„CWS BestCotton“ und gegen Handtücher aus Papier werben. Nachdem
CWS-boco eine beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereichte Berufung
zurückgezogen hat, wurde ein entsprechendes Urteil aus Mannheim
rechtskräftig, das der CWS-boco u.a. folgende Behauptungen als falsch
und irreführend untersagt:

– Das CWS Stoffhandtuch trockne 43% schneller als Papierhandtücher
– Papierhandtücher seien de facto teurer als Stoffhandtücher
– Umfangreiche Labortests hätten gezeigt, dass „CWS BestCotton“
einen besseren Hygieneschutz als Papierhandtüchern biete.

Im Rahmen des o.g. Berufungsverfahrens hat sich CWS-boco außerdem
in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, u.a.
folgende Äußerungen zu unterlassen:

– Eine CWS Stoffhandtuchrolle ersetze rund 40.000 Papierhandtücher
– Bei einer Handtrocknung würden im Schnitt drei bis vier
Papierhandtücher benötigt
– CWS-Stoffhandtücher seien bis zu vier Mal saugstärker als
Papierhandtücher.

Gegen die irreführenden und falschen Behauptungen hatten mehrere
Mitgliedsunternehmen des Verbandes Deutscher Papierfabriken e.V.
(VDP) geklagt. „Wir sind froh, dass die Gerichte hier für Klarheit
gesorgt und die rechtswidrige Irreführung der Kunden untersagt
haben“, erklärte Klaus Windhagen, Hauptgeschäftsführer des VDP.

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Verband Deutscher Papierfabriken e.V.
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