Anleger, die in die fondsgebundene
Lebensversicherung Life TIP III Germany von der Credit Suisse Life &
Pensions AG investiert haben, verzeichnen bereits seit Jahren einen
immer weiter voranschreitenden Wertverfall ihrer Anteile. Life TIP
III Germany – Life Traded Insurance Portfolio EUR – ist ein Produkt
der Credit Suisse Life & Pensions AG, bei der in gebrauchte
US-amerikanische Risikolebensversicherungen und sogenannte britische
TEPs (Traded Endowment Policies) investiert wird. Die Fonds haben mit
massiven Werteinbrüchen zu kämpfen. So hat etwa der in britische
Zweitmarktpolicen investierende Fonds für das Jahr 2008 einen
einstelligen Verlust realisiert. Bei dem Fonds mit US-amerikanischen
Risikopolicen sterben die Versicherten nicht wie in den
Lebensversicherungsgutachten angenommen. Auf der Basis der neuen
Gutachten wird ein Großteil der Policen erst nach Ende der
Fondslaufzeit fällig, so dass die sodann noch bestehenden Policen
veräußert werden müssten. Der Fonds könnte auch zur Bedienung der
laufenden Prämien gezwungen sein, Policen zu veräußern.
„Offenbar hat auch dieser Fonds mit zu optimistischen
Sterbewahrscheinlichkeiten kalkuliert“, so Fachanwältin Dr. Petra
Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). „Bei
geschlossenen Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische
Lebensversicherungen investieren, finden wir genau dieselben
Probleme.“ In diesen Fällen hat ein von hrp eingeholtes
Sachverständigengutachten ergeben, dass die Sterbetafeln VBT 2001 zur
Ermittlung der wahrscheinlichen Sterbezeitpunkte untauglich sind.
„Fraglich ist auch“, so Dr. Brockmann weiter, „inwieweit den
Anlegern tatsächlich die Besonderheiten der britischen und
US-amerikanischen Lebensversicherungen, in die Fonds der Life TIP III
investieren, erläutert worden sind“. Den meisten Anlegern dürfte
nicht klar gewesen sein, dass sie mit dieser fondsgebundenen
Lebensversicherung auch Kapitalverluste realisieren können.
Hahn Rechtsanwälte empfehlen daher, eine mögliche Falschberatung
fachanwaltlich prüfen zu lassen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Pe-ra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Pressekontakt:
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