
Voraussetzung der Förderung sind wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein, der Corona-Schaden darf erst nach dem 11. März 2020 eingetreten sein. Im Förderantrag ist dementsprechend zu versichern, dass bedingt durch die Corona-Pandemie die Existenz bedroht ist bzw. ein Liquiditätsengpass vorliegt.
Fazit: Wer in der Vergangenheit keine positive Bilanz vorweisen kann, geht leer aus.
Was tun, wenn Corona-Voraussetzungen nicht erfüllt?
Ein konventioneller Bankkredit zu bekommen, war schon vor Corona schwierig. Denn seit der letzten Finanzkrise 2008 gelten die verschärften Bedingungen Basel III zur Kreditvergabe an Firmen und Selbständige. Mit Corona dürfte es für Kleinfirmen und Selbständige nochmals schwieriger werden, ein Darlehen zu erhalten.
Aus unserer Erfahrung bieten Kredit-Alternativen außerhalb des klassischen Bankkanals durchaus realistische Chancen für Kleinfirmen, Selbständige und Gewerbetreibende.
Das KMU-KREDIT Team recherchiert monatlich nach den besten Angeboten für Firmenkredite und Kredite für Selbständige und Freiberufler als Alternative zum Bankkredit. Die Resultate der Recherche werden monatlich in Form einer Kredit-Rangliste für Kleinunternehmen und Selbstständige publiziert.
Vollständiger Artikel inkl. Rangliste und Empfehlungen im nachfolgenden Link: