Corona Lockdown Finanzhilfe: Was ist zu tun?

Corona Lockdown Finanzhilfe: Was ist zu tun?
 

Deutschland hat am 28.10.2020 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, welche ab Montag, dem 2. November 2020 in Kraft treten (Lockdown-Light).

Kleinfirmen, Selbstständige, Gewerbebetriebe und Unternehmer, die von diesem ?Lockdown light? betroffen sind, sollen anders als im Frühjahr 2020 mit bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahres Monat November 2019 entschädigt werden.

Wann und wie die Finanzhilfe beantragt werden kann, ist allerdings noch offen. Auch wie schnell sie ausbezahlt wird. Damit stellt sich die Frage, was tun wenn bis zur Auszahlung der Corona-Finanzhilfe finanzielle Engpässe entstehen?

Überbrückungsfinanzierung bis zur Corona-Finanzhilfe Auszahlung:

Kleinbetriebe, Selbstständige, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende sind durch die 2. Corona-Welle mit Lockdown-Light hart betroffen. Zahlreiche verzweifelte Anfragen nach finanzieller Corona-Hilfe machen deutlich, dass es hier um eine noch nie dagewesene Notsituation handelt.

Mit einem Überbrückungskredit als Zwischenfinanzierung können Selbstständige eine kurzfristige Liquiditätslücke überwinden, welche sie zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit benötigen.

Unser Tipp: COMPEON bietet Digitalen Firmenkredit bis 750.000 Euro in 24/48 Stunden!

Der Digitale Kurzzeitkredit von COMPEON erfüllt die Bedingungen an eine schnelle Kreditvergabe zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

– Ãœberbrückungskredit bis 100.000 Euro innerhalb 24 Stunden
– Ãœberbrückungskredit bis 750.000 Euro innerhalb von 48 Stunden

Vollständiger Beitrag inkl. Online-Antrag unter:
https://www.kredit-selbständige.de/corona-lockdown-finanzhilfe-was-ist-zu-tun/