Continentale Lebensversicherung: Für den Pflichtzuschuss zur Betriebsrente gibt es unkomplizierte Lösungen

Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in
der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Eine der
wesentlichen Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG):
Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsrente wird verbindlich. Ab
1. Januar 2019 gilt dies für neue Verträge zur Entgeltumwandlung, für
bestehende wird der Pflichtzuschuss ab 2022 wirksam. Allein mehr als
zwölf Millionen vorhandene Zusagen zur Entgeltumwandlung müssen daher
auf den Prüfstand. Anders als viele bAV-Anbieter hat die Continentale
Lebensversicherung dafür unkomplizierte Lösungen parat, die die
Umsetzung erleichtern.

Worauf sich die Betriebe einstellen müssen

Der Pflichtzuschuss ist dann fällig, wenn der Arbeitgeber durch
die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung
spart. Diese Ersparnis muss er grundsätzlich an seine Mitarbeiter
weitergeben – oder pauschal 15 Prozent des umgewandelten Gehaltes.
Alternativ kann er direkt 20 Prozent in die vereinbarte
Altersversorgung seiner Mitarbeiter einbezahlen, denn so hoch ist in
der Regel die durchschnittliche Ersparnis der
Sozialversicherungsabgaben. Damit muss das Unternehmen die Beträge
nicht jedes Jahr aufs Neue exakt berechnen. Gleichzeitig freuen sich
die Arbeitnehmer über die höheren Leistungen.

Schon jetzt mit dem Zuschuss starten

Die künftige Zuschusspflicht betrifft nahezu alle bestehenden
Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Viele
Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Jetzt ist ein
geeigneter Zeitpunkt, sie um zeitgemäße bAV-Komponenten zu ergänzen
und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. „Es lohnt sich,
den Zuschuss bei vorhandenen Verträgen frühzeitig zu gewähren“, so
Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale
Versicherungsverbund. „Dadurch wird die Belegschaft gleichbehandelt.
Das trägt zur Zufriedenheit bei und stärkt die Verbundenheit mit dem
Betrieb.“

Bis Ende März 2019 Beiträge ganz einfach erhöhen

Als langjährig erfahrener bAV-Anbieter hat die Continentale in
puncto Pflichtzuschuss eine einfache Lösung entwickelt: Betriebe
können die Beiträge für Direktversicherungen, die seit 2005 bei der
Gesellschaft bestehen, um bis zu 20 Prozent erhöhen. Ist ein
Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart, ist keine
erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus können
Arbeitgeber bei der Continentale Kleinstverträge im Kollektiv
abschließen, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses
nicht umsetzen können oder wollen. Die Aktion läuft noch bis Ende
März 2019. Das in der Branche außergewöhnliche Angebot ist möglich
durch die stets nachhaltige, konservative Tarifkalkulation und den
ausgewogenen Bestandsmix des Lebensversicherers.

Jahrzehntelange Kompetenz

Ein starker Partner mit langjährig erfahrenen, kompetenten
bAV-Spezialisten ist die Continentale Lebensversicherung. Seit mehr
als 125 Jahren steht sie für Verlässlichkeit und Solidität. Ihre
Kunden können auf hervorragende bAV-Produkte mit festen Garantien
bauen. Außerdem bietet sie einen ausgezeichneten Service. Für
spezielle Fragen steht ein Netzwerk von Experten und Fachanwälten
bereit. So gewährleistet die Continentale schnelle Hilfe und
Unterstützung vor Ort.

Weitere Informationen zu den bAV-Tarifen der Continentale finden
Sie im Internet unter
www.continentale.de/betriebliche-altersversorgung.

Eine unverbindliche persönliche Beratung mit einem Ansprechpartner
vor Ort können Sie per E-Mail an bav-vu@continentale.de oder
telefonisch unter 089 5153-400 vereinbaren.

Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
www.continentale.de

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