Zum 40. Jahrestag der Beendigung des
„Alsdorfer Contergan-Prozesses“ am 18. Dezember 1970 fordern die
Opfer nachhaltige Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags. Das
Kalkül damals, die geschädigten Kinder hätten nur eine kurze
Lebenserwartung, ging nicht auf. „Wir stehen durch die Folgeschäden
bei fortschreitendem Alter vor neuen Problemen, deren Lösung
weitergehende Leistungen, auch und gerade seitens der Firma
Grünenthal als Verursacher erforderlich machen“, sagt die Vorsitzende
des Bundesverbandes der Contergangeschädigten, Margit Hudelmaier,
„wir leben, die Einschränkungen wachsen – und deswegen brauchen wir
dreimal mehr Mittel“.
Der Verband fordert eine nachträgliche Einmalzahlung an jedes
Conterganopfer von durchschnittlich 100.000 Euro je nach
Schädigungsgrad. Das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff
Thalidomid, hatte um 1960, von Schwangeren eingenommen, zu massiven
Schädigungen und Missbildungen bei deren Kindern geführt. Die
Betroffenen, in Deutschland ca. 2.500, dieses bisher größten
deutschen Pharmaskandals sind heute 45 bis 50 Jahre alt und leiden
zunehmend unter Überdehnungen von Gelenken und Sehnen, vorzeitiger
Abnutzung von Knochen und Knorpeln, chronischen Schmerzen und haben
steigenden Assistenz- und Pflegebedarf. Immer mehr werden
erwerbsunfähig. Sie brauchen mehr physiotherapeutische Maßnahmen und
Therapien bei psychischen Belastungen, die nicht selten in
Depressionen münden. Die in Jahrzehnten mühsam erkämpfte
Selbstständigkeit und errungene Lebensqualität steht mit steigendem
Alter auf dem Spiel. Die Mehraufwände für Hilfsmittel, Kfz-Hilfe,
medizinische Leistungen und Kurmaßnahmen müssen vorwiegend privat
erbracht werden und können durch viele Betroffene nicht mehr
geschultert werden. Ihnen drohen Altersarmut und Verelendung.
Der Strafprozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts
Aachen gegen Grünenthal (Umsatz 2009 weltweit: 881 Mio. Euro) endete
am 18.Dezember 1970 ohne Urteil mit Einstellung des Verfahrens. Das
Unternehmen und die Bundesregierung zahlten je hundert Millionen
D-Mark in die sogenannte Conterganstiftung ein, aus der seither
Renten an ca. 2.700 anerkannte Betroffene ausbezahlt werden. Das
Stiftungsgesetz enthält eine skandalöse „Generalenteignung“, die den
Opfern seitdem alle Rechtsansprüche gegen Grünenthal verbaut. Dieses
Gesetz möchte der Verband geändert sehen. Seit 1997 zahlt nur noch
der Staat – derzeit zwischen 248 und 1.116 Euro monatlich pro Person.
Unter öffentlichem Druck schoss Grünenthal im Jahre 2009 dann 50
Millionen Euro nach, ein „erster Schritt“, dem weitere folgen
sollten, so das Unternehmen. Es blieb beim ersten Schritt und
neuerdings werden nicht einmal mehr Anschreiben des Bundesverbandes
beantwortet. Bei Grünenthal – einem Familienunternehmen -“ streiten
sie sich lieber um die Verteilung der jährlichen Pfründe unter
Verwandten und Vorstand als sich ihrer historischen und aktuellen
Verantwortung zu stellen“, sagt Margit Hudelmaier, „Das kann so nicht
bleiben!“
Pressekontakt:
Margit Hudelmaier, 1. Vorsitzende Bundesverband Contergangeschädigter
e.V.
Tel.:Geschäftsstelle 07391-4719, 0173 9168274
Mobil 0731 185-4412
Email: contergan-bundesverband@web.de
Rechtsanwalt Jan Freytag
0251-524091
Email: Info@Rechtsanwaelte-Freytag.de
Forderungskatalog im Einzelnen: www.contergan.de