Musikindustrie, Filmproduzenten und Buchbranche
fordern: Internetanbieter sollen mutmaßliche Raubkopierer verwarnen /
Internes Positionspapier nennt „Gelbe Karte“ als Instrument /
Provider wehren sich gegen massiven Druck
Ãœbers Internet verbreitete Raubkopien sind den Rechteinhabern der
Musik-, Film- und Buchbranchen ein Dorn im Auge. Um das Ãœbel zu
bekämpfen, laufen seit 2009 Gespräche zwischen den Rechteinhabern auf
der einen und Internetanbietern (Providern) wie Telekom, Vodafone,
1&1 oder O2 auf der anderen Seite. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie hat die Runde ins Leben gerufen. Jetzt
erfuhr COMPUTERBILD: Die Rechteinhaber fordern von den
Internetanbietern, alle Kunden zu verwarnen, die Raubkopien
heruntergeladen und weitergegeben haben (Heft 5/2011, ab Samstag im
Handel).
Die Fahndung nach Raubkopierern ist heute schon gängige Praxis: Um
Internetpiraten zu identifizieren und abzumahnen, ermitteln die
Rechteinhaber in Tauschbörsen deren Computerkennungen (IP-Adressen).
Diese leiten sie an Staatsanwaltschaften weiter, auf deren
Auskunftsersuchen hin die Internetanbieter Name und Anschrift des
Anschlussinhabers herausgeben. Künftig wollen die Rechteinhaber die
IP-Adressen aber direkt den Providern liefern. Die Provider sollen
damit ihre Kunden identifizieren und direkt per E-Mail verwarnen –
„Gelbe Karte“ nennt sich das in einem Positionspapier, das
COMPUTERBILD vorliegt. In der E-Mail solle „auf legale Angebote
hingewiesen und die Konsequenzen angesprochen“ werden. Um dieses
„personen- und anlassbezogene Verwarnverfahren“ durchzuboxen, üben
die Rechteinhaber derzeit hinter den Kulissen massiven Druck aus.
Gegenüber COMPUTERBILD verteidigen sie das Warnverfahren. Es würde
„Piraterie effektiv eindämmen“, so der Börsenverein des Deutschen
Buchhandels. Dem Verband widerstrebt die illegale Weitergabe von
Hörbüchern. Auch der Bundesverband Musikindustrie plädiert für ein
„sanktioniertes Warnmodell“.
Die Internetanbieter sind alarmiert. „Das ist der Versuch, die
Internetnutzer einzuschüchtern und ihnen das Gefühl zu vermitteln,
dass sie permanent vom Provider überwacht werden“, sagt ein Vertreter
einer der beteiligten Provider, der nicht genannt werden möchte. Die
Internetanbieter sollten „als Hilfs-Sheriffs der Rechteinhaber
herhalten.“ Für ihn wäre diese Methode gar ein erster Schritt hin zur
Sperrung von Internetzugängen. In Frankreich gibt es bereits ein so
genanntes „Three Strikes“-Verfahren: Nutzer können per
Gerichtsbeschluss vom Internet abgeklemmt werden, wenn sie dreimal
bei Urheberrechtsverletzungen erwischt wurden (drei Verstöße, „Three
Strikes“). Das Bundeswirtschaftsministerium wiegelt derlei
Befürchtungen ab: „Internetsperren und ein Three-Strikes-Verfahren
kommen aus unserer Sicht als Lösungsansätze nicht in Betracht.“
Dennoch: Der Gelben Karte erteilt das Ministerium keine klare Absage.
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