
In einem Beobachtungszeitraum von zwei Jahren war jedes zweite Unternehmen laut einer PWC-Studie von Wirtschaftskriminalität betroffen. Nicht selten werden dolose Handlungen durch eine mangelnde Ordnungsmäßigkeit in der Buchhaltung erst ermöglicht.
Die häufig hohe Komplexität in der Buchhaltung führt in Verbindung mit einem erhöhten Kostendruck immer häufiger dazu, dass systematische Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen aus Zeitgründen unterbleiben, die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung somit nicht mehr durchgängig gegeben ist.
Letztlich sind es natürlich einzelne Personen, die für illegale Machenschaften ver-antwortlich. Der Staat zieht jedoch auch das Unternehmen für das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter zur Rechenschaft und verurteilt es zu mitunter sehr hohen Strafen. Völlig zu Recht verlangt der Staat, dass die Unternehmensleitung Vorkehrungen zu treffen hat, dass Gesetzesverstöße nicht vorkommen. Für die Finanzverantwortlichen ergibt auch daraus auch persönlich ein nicht unerhebliches Risiko, denn auch sie können zur Rechenschaft gezogen werden wenn entsprechende Kontroll-, Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen nicht ergriffen bzw. organisiert sind.
Die regelmäßige Überprüfung der entsprechenden Regelungen, Mechanismen und Maßnahmen, in der Regel als Bestandteile des internen Kontrollsystems, sind daher nicht nur eine sportliche Übung, sondern eine risikominimierende Selbstverständlichkeit.