Competence Center –Ostwestfalen– eröffnet

Competence Center –Ostwestfalen– eröffnet

Nach Gelsenkirchen wird ABOS CONWORKS sein Know-how künftig auch in Ostwestfalen in einem Competence Center bündeln. Der Standort Werther, im Kreis Gütersloh gelegen, darf für sich in Anspruch nehmen, strategisch ebenso interessant gelegen zu sein, wie sein Pendant mitten im Ruhrgebiet. Im Osten an die Universitätsstadt Bielefeld angrenzend, sowie im Süden an die Gerry Weber-Stadt Halle, ragt es im Norden via Spenge an den Kreis Herford heran und im Nordwesten sogar an Melle, das sich bereits im Landkreis Osnabrück, also in Niedersachsen befindet.

Obwohl Werther eine Kleinstadt mit nur rund 11.500 Einwohnern ist, steht doch ihr Name für Weltruf. Werther’s Original (ehemals „Werthers Echte“) ist eine Marke für Karamellbonbons, die von August Oberwelland bereits im Jahr 1903 mit der Werther’schen Zuckerwarenfabrik über die Grenzen des Kaiserreiches berühmt machte.

Ob indes viele Bürger dieser Stadt sich das Motto von Johann Wolfgang von Goethe’s verfasstem Briefroman „Die Leiden des jungen Werthers“ zu eigen machten, ist nicht überliefert. Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich unter der Leitung von Alexander Fillers just hier ein Expertenteam aufgestellt hat, dass durchaus als „Werther’s Echte“ antreten kann im Unternehmercoaching für mittelständische Betriebe.

Ob es jetzt um Gründungen, Sanierungen, oder das Thema Nachfolge geht, um Finanzen oder Controlling, Beschaffung, Logistik, Personalentwicklung und Training, Verkaufs- und Strategieentwicklung, Wettbewerbsanalysen und Recherchen, oder schlicht um PR, Medien- und Kommunikations-beratung – das Competence Center vereint unter einem Dach kompetenteste Beratungsansätze.

Dipl.-Ing. Alexander Fillers und seine Mitstreiter, der Dipl. KFZ- Sachverständige Michael Menting, die Betriebswirte Bernd Bockholt, Jens Kellner und Bernd Schlüter, der Volkswirt Jürgen Hahn-Barth und der Sozialwirt Holger W. Sitter stützen sich auf mannigfaltige Erfahrungswerte in verschiedensten Branchen.

Eines dieser brandaktuellen Themen bilden gravierende Haftungsrisiken in Betriebsrentensystemen. Einmal im Unternehmen installiert, schlummern diese Ordner im Regalschrank vor sich hin und bergen riskante wie teils unbekannte Gefahren. Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Zum Beispiel in der Anpassungsprüfungspflicht die im § 16 im Betriebs-rentengesetz (BetrAVG) geregelt ist. Danach „muss“ jeder Arbeitgeber mindestens alle drei Jahre überprüfen lassen, ob laufende Betriebsrenten einer Anpassung unterzogen werden müssen. Oder zum Beispiel im Verschaffungsanspruch, der die erfüllende Haftung eines Arbeitgebers auf versprochene Versorgungszusagen vorsieht. Ist beispielsweise der Dokumentationspflicht Genüge getan? Erste Klagen von Mitarbeitern gegen ihre Unternehmen auf Schadenersatzleistung sind diesbezüglich bereits anhängig.

Und wenn das Thema betriebliche Altersversorgung über diesen „Umweg“ wieder auf die Agenda kommt, ist es natürlich auch sinnvoll, sich mit den Gründen zu befassen, warum die BAV in den Unternehmen bisher nicht in dem Maße angenommen wurde, wie es sich die Geschäftsleitungen bei der Einführung erhofften, um durch eine erfolgreiche Entgeltumwandlung mit adäquaten Beteiligungsquoten ihrer Belegschaft „Lohnkosten“ zu senken. Anhand eines detailliert ausgearbeiteten Fragebogens ist es in wenigen Minuten über das Competence Center OWL möglich, akuten Handlungsbedarf konsequent aufzudecken und dauerhaft rechtsverbindliche Sicherheit zu schaffen. Ein Vorteil, der unseren Mandanten im Mosaikstein-Prinzip wieder einen weiteren wertvollen Kompetenz-Baustein zur langfristigen Vertrauensbildung an die Hand gibt.

Doch Werther kann noch viel mehr. Was passiert wenn…? Diese Frage aller Fragen stellt man sich häufig erst, wenn ein Problem akut ist. „Der Notfallkoffer – Instrumente zur Krisenprävention und Nachfolgeplanung“ heißt einer der am häufigsten gebuchten Vorträge im ABOS-CONWORKS Unternehmerverbund. Und deren Experten werden nicht müde zu empfehlen, bereits bei der Betriebsgründung einen solchen „Notfallkoffer“ bei einem Anwalt oder Steuerberater zu hinterlegen und diesen jährlich zu aktualisieren. Geregelt sein sollten dabei Vertretungsvollmachten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Firmeninhabers. Dieses gestaltet sich insbesondere bei Familienunternehmen zuweilen schwierig, wo es etwa beim Ausfall des Chefs zu erheblichen Schwierigkeiten kommen kann, weil eine intakte, zweite Hierarchieebene fehlt. Frühzeitig für die Zukunft vorzusorgen rechnet sich auch in der Gegenwart, denn eine vorausschauende Planung sorgt bei Beratern, Geldgebern und Geschäftspartnern für Vertrauen. Dieses in Zeiten einer gestiegenen Risikovorsorge bei den Banken zu regeln wird insbesondere deshalb wichtig, da sich bei einer Kreditaufnahme die Konditionen erheblich danach richten könnten, ob und inwieweit bereits eine Nachfolgeregelung getroffen sei.

Nur zwei herausgehobene Beispiele die zeigen, wie breit gestreut die Themenpalette ist, mit der sich Alexander Fillers und sein Team in Ostwestfalen beschäftigen. Der Unternehmer-Netzwerkverbund von ABOS CONWORKS bietet dafür beste Voraussetzungen.