Commerzbank spielt auf Zeit

von Buttlar Rechtsanwälte /
Commerzbank spielt auf Zeit
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

04.10.2011 – Am Mittwoch, den 28.09.2011, fand die Gesellschafterversammlung des
CFB Fonds Nr. 130 in Düsseldorf statt. Wesentliche Erkenntnis der Versammlung
war, dass kein Grund zum Optimismus besteht. Das hat die Versammlungsleitung
mehrfach ausdrücklich hervorgehoben. Trotz großer Bemühungen und hohem Einsatz
gestaltet sich das Unterfangen, einen Mieter zu finden, der eine Immobilie
dieser Größenordnung mietet, als äußerst schwierig.

Die Ausgangslage

Der CFB-Fonds Nr. 130 vermietete einen Gebäudekomplex mit rund 47.000 qm in
Frankfurt am Main an die Deutsche Börse, der speziell nach den Wünschen des
Mieters entwickelt und gebaut wurde. Für den Erwerb der Immobilie investierte
der Fonds insgesamt 160 Millionen Euro. Das Projekt finanzierte der Fonds mit
Eigenkapital von 100 Millionen Euro und mit einem Hypothekendarlehen der
HypoVereinsbank über 85 Millionen Euro.

Die Krise

Seitdem die Deutsche Börse den auf 10 Jahre abgeschlossenen Mietvertrag nicht
verlängerte und hierauf Ende März 2011 auszog, steht die Immobilie leer. Der
Fonds erhält somit keine Mieteinnahmen, muss aber weiterhin neben den
Verwaltungs- und Instandhaltungskosten Raten auf Zins und Tilgung des
Hypothekendarlehens bezahlen, dessen Restschuld noch rund 80 Millionen Euro
beträgt. Sobald deshalb die Liquiditätsreserve des Fonds von knapp 40 Millionen
Euro aufgebraucht ist, muss der Fonds die Immobilie entweder verkaufen oder
Insolvenzantrag stellen.

Keine Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität

Vor diesem Hintergrund ist es sowohl für die Weitervermietung als auch den
möglichen Verkauf der Immobilie unbedingt erforderlich, dass der Fonds möglichst
lange von seiner Reserve zehren kann. Nur wenn der Fonds keinen unmittelbaren
finanziellen Zwängen unterliegt, ist er in der Lage, marktgerechte Konditionen
für die Vermietung oder den Verkauf zu verhandeln. Maßnahmen, um die für die
Überbrückung der Krise erforderliche Liquidität noch möglichst lange
sicherzustellen, hat indes die Geschäftsführung bisher nicht ergriffen. Denn
außer dem Vorschlag, dass die Anleger des Fonds auf ihre Ausschüttung verzichten
sollen, waren keine Bestrebungen erkennbar, die laufenden Kosten des Fonds zu
senken. Weder die das Objekt finanzierende HypoVereinsbank noch die
Geschäftsführung und die Treuhandgesellschaft sind bereit, zumindest
vorübergehend auf Geld zu verzichten. Die Anleger zeigten sich deshalb auch über
den einseitigen Vorschlag der Geschäftsführung sehr verärgert.

Geschäftsführung setzt sich nicht für die Anleger ein

Unmut kam auch auf, weil immer wieder der Eindruck entstand, dass die
Geschäftsführung vorrangig im Interesse der Commerzbank und nicht im Interesse
der Anleger handelt. So ist die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft, die
den Fonds auflegte, ebenso Tochter der Bank wie die Unternehmen, die das
Immobilienprojekt planten und umsetzten. Hinzu kommt, dass die Commerzbank als
wesentlicher Vertriebspartner für die Vermittlung der Beteiligungen eingesetzt
wurde. Auf die mehrfach gestellte Frage der Anleger, ob die Geschäftsführung
sich dafür eingesetzt habe, dass die Commerzbank auf die Einrede der am
31.12.2011 eintretenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Anleger
verzichte, erklärte die Geschäftsführung schlicht, dass dies nicht ihre Aufgabe
sei.

Bevorstehende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Die Commerzbank spielt somit offensichtlich auf Zeit und hofft, dass der
überwiegende Teil der Anleger untätig bleibt. Wenn die Ansprüche verjähren,
werden Verluste allein die Anleger tragen. Alle anderen Beteiligten,
insbesondere die Commerzbank, hätten dagegen ein gutes Geschäft gemacht. Nach
Einschätzung von Rechtsanwalt Florian Johstvon der Kanzlei VON BUTTLAR
RECHTSANWÄLTE, der Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten hat,
besteht dennoch Grund zur Hoffnung: „Schadensersatzansprüche der Anleger gegen
die beratenden Banken dürften ganz überwiegend begründet sein. Anlegern wurde in
der Regel die Beteiligung als solides Investment für die Altersvorsorge
verkauft. So steht es bspw. ausdrücklich in dem Werbeflyer der Commerzbank zu
dem Beteiligungsangebot. Des Weiteren streitet für die Anleger die Kick-Back-
Rechtsprechung des BGH, der bereits in einem vergleichbaren Fall der Klage eines
Anlegers des CFB-Fonds Nr. 140 stattgab.“ Anleger sollten sich deshalb in
Anbetracht des nun bevorstehenden Jahresendes an einen qualifizierten Anwalt
wenden, um ihren Fall zumindest prüfen zu lassen.

Über von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Stuttgarter Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisiert. Sieben Juristen, darunter vier Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen
geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein
weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte
Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom
17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für
Anlegerschutz in Deutschland.

Kontakt:

von Buttlar Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Florian Johst
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Löffelstraße 44
70597 Stuttgart
Telefon: 0711-32091820
Fax: 0711-32091860
E-Mail: kanzlei@vonbuttlar.com
www.vonbuttlar.com

— Ende der Mitteilung —

von Buttlar Rechtsanwälte
Löffelstr. 44 Stuttgart Germany

This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.

Source: von Buttlar Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE

[HUG#1551887]

Weitere Informationen unter:
http://www.vonbuttlar.com