München, den 02.04.2012 – Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München hat weitere Erfolge für ihre Mandanten gegen die englische Lebensversicherung Clerical Medical zu verzeichnen: Erst kürzlich entschieden die Landgerichte Stuttgart und Memmingen zugunsten der dortigen Kläger, dass Clerical Medical zur Leistung von Schadensersatz bzw. der vertragsgemäßen weiteren Zahlung verpflichtet ist.
Den Klägern wurde hier ein Schadensersatzanspruch in Höhe von rund Euro 145.000,00 bzw. die vierteljährliche Auszahlung von rund Euro 3.150,00 bis ins Jahr 2044 zugesprochen.
Die beiden von der Kanzlei KAP Rechtsanwälte erstrittenen Urteile reihen sich ein, in eine Serie mehrerer Urteile, die die englische Clerical Medical seit nunmehr gut eineinhalb Jahren zur Haftung verpflichten. Aktuell haben beispielsweise die Landgerichte Schwerin und Braunschweig Clerical Medical zur Haftung verurteilt. Auch diverse Oberlandesgerichte wie München, Stuttgart, Celle, Karlsruhe, Frankfurt am Main, Dresden und Bamberg haben bereits eine Haftung der Clerical Medical bejaht. Diese Urteile erstrecken sich auch auf unterschiedlichste so genannte Hebelmodelle, in welchen die Versicherungen der Clerical Medical verwendet wurden, wie etwa dem so genannten Europlan, der LEX-Konzept-Rente, und der Individualrente.
Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, spricht über die aktuellen Urteile: “Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen am Bundesgerichtshof an dem Clerical Medical erst vor kurzem in einem Fall die Revision zurückgenommen und den Anspruch der Klägerin anerkannt hat, sind die aktuellen Urteile der Landgerichte nur konsequent. Anleger sollten darauf achten, ihre bestehenden Ansprüche nicht verjähren zu lassen und sich Rat bei einem auf diesen Themenkomplex spezialisierten Anwalt zu holen”.
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