München, den 08.02.2012 – Der heutige Tag war von vielen geschädigten Anlegern und sicher auch von vielen Anwälten mit Spannung erwartet worden. Schließlich hätte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung mit einer Klage gegen die Clerical Medical beschäftigen sollen. Antworten auf wichtige rechtliche Fragen und gar ein Grundsatzurteil hatte sich auch die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München vom heutigen Tag versprochen. Doch dann kam es anders als gedacht: Clerical Medical nahm die Revision zurück. Eine Verhandlung zur Clerical Medical wird heute vor dem BGH nicht stattfinden.
Die Rücknahme der Revision birgt für Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Überraschung, die geschädigten Anlegern der CMI Hoffnung gibt: “Obwohl das angegriffene Urteil des OLG Dresden ‘nur’ Schadensersatz hinsichtlich der Schäden aus dem Abschluss der finanzierten Anlage zugesprochen hatte, erkannte CMI den gestellten Hilfsantrag an. Konkret bedeutet das, dass Clerical Medical akzeptiert hat, aus der Versicherung den im Versicherungsschein versprochenen Betrag auszuzahlen. Bislang hatte Clerical Medical stets argumentiert, dass die in der Versicherungspolice dargestellten Auszahlungen nur unverbindlich seien und die Zahlungen nur so lange erfolgen sollten, so lange noch ein Kapitalstock in der Versicherung gegeben sei”.
Auch wenn CMI nun damit argumentiert, dass es sich bei dem Anerkenntnis vor dem BGH um einen Einzelfall handeln würde, der auf andere Fälle nicht übertragbar sei, stellt das Anerkenntnis ein Signal in die richtige Richtung dar. Insbesondere im Zusammenhang mit so genannten Hebelmodellen, wie etwa dem EuroPlan oder der Lex-Konzept-Rente, wurden Auszahlungen meist über mehrere Jahrzehnte im Versicherungsschein festgehalten. “Falls sich nun die bereits durch das OLG Stuttgart herausgebildete Ansicht festigt, dass diese Darstellungen in den Versicherungsscheinen als verbindlich anzusehen sind, bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung für unsere Mandanten”, ergänzt Anja Appelt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte.
Der Bundesgerichtshof kündigte in der Pressemitteilung, mit der er das Anerkenntnis der Clerical Medical bekannt gab, bereits an, dass in den rund 30 weiteren am BGH anhängigen Verfahren „alsbald“ ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden soll. Laut der Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte können betroffene Anleger damit weiter auf ein Grundsatzurteil des BGH hoffen und sollten sich an einen im Bankenrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
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