Clerical Medical – Rückzug vor dem Bundesgerichtshof

Clerical Medical – Rückzug vor dem Bundesgerichtshof

München, den 01.02.2012 – Was für einen Anleger ein Erfolg ist, ist für weitere geschädigte Anleger der Clerical Medical Investment (CMI) zunächst eine kleine Enttäuschung: Wie die Financial Times Deutschland heute berichtet, hat Clerical Medical eine Woche vor der mit Spannung erwarteten Grundsatzverhandlung zum Themenkomplex um die Clerical Medical den dort zu verhandelnden Fall durch einen Vergleich mit dem dortigen Anleger beendet. Der Bundesgerichtshof hat damit keine Möglichkeit mehr, über den dort anhängigen Fall zu verhandeln. Das Grundsatzurteil, auf das viele Anleger und Anwälte mit Spannung gewartet haben, bleibt damit vorerst leider aus.

Nach Informationen der Financial Times, die sich dabei auf Carsten Hennicke von der CMI beruft, wird Clerical Medical der dortigen Klägerin den kompletten Betrag auszahlen. Die Argumentation der Clerical Medical kann Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt jedoch nicht genau nachvollziehen. Nach Angaben der Financial Times Deutschland heißt es dort, dass die vor dem BGH zu entscheidende Konstellation nach Ansicht der CMI ein Einzelfall sei, der nicht exemplarisch wäre, führt Appelt aus; Insbesondere hatte der Vermittler bei dem dortigen Hebelgeschäft eine jährliche Wertentwicklung der Clerical Medical Police in Höhe von 8,5 % versprochen. Der Vermittler hatte der Klägerin weiter versichert, dass sie schlimmstenfalls keinen Ertrag aber auch keine Verluste zu erwarten habe, stellt die Anwältin weiter dar. Dies stelle nach Ansicht von Clerical Medical sicher einen Fehler des Vermittlers dar, so Appelt weiter. “Jedoch war die bisherige Strategie der Clerical Medical diejenige, zu behaupten, dass die Aussagen der Vermittler für Clerical Medical keinerlei Bindungswirkung hätten und Clerical Medical für die Aussagen der Vermittler auch nicht zu haften habe. Nach unserer Erfahrung handelt es sich hierbei gerade nicht um einen Einzelfall, sondern vielmehr um einen normalen Verlauf im Rahmen der Hebelgeschäfte” ergänzt Rechtsanwalt Thorsten Krause.

Es steht nach Sicht der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die eine Vielzahl geschädigter Anleger vertreten, deren Fall ähnlich gelagert sei, zu erwarten, dass in der nächsten Zeit die weiteren über 30 bei dem Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren in entsprechende Verhandlungsstadien kommen, so dass in Bälde eine weitere Chance auf ein Grundsatzurteil im Zusammenhang mit den Anlagen bei Clerical Medical besteht von dem dann auch andere Anleger als der jeweils betroffene Kläger vor dem BGH profitieren können.

Als erste Tendenz halten die Rechtsanwälte Appelt und Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, den Verlauf für vielversprechend. Ein Vergleich in dieser Größenordnung kommt in aller Regel nicht zu Stande, wenn sich ein Unternehmen sicher ist, vor dem BGH zu gewinnen, führen die Anwälte hierzu aus.

KAP Rechtsanwälte raten betroffenen Anlegern sich zu den Chancen und Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Clerical Medical – etwa aus Hebelgeschäften wie dem Europlan, der Individualrente, der LEX-Konzept-Rente, dem Profit-Plan-Noble oder der Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR, auch “Schnee-Rente”) – den Rat eines auf diese Fälle spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/clerical_medical.html