ewswire) – Der
niederländische Gebietsentwickler Chipshol klagt beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte gegen den niederländischen Staat.
Chipshol, dem grössten privaten Unternehmen in der Region Schiphol,
wird bereits seit fünfzehn Jahren auf unrechtmässige Weise durch
Schiphol und den Staat Steine in den Weg gelegt. Dadurch wurde die
Entwicklung der verschiedenen Chipshol-Gewerbegebiete verhindert. Für
eines der Gelände wurde 2003 zu Unrecht ein Bauverbot ausgesprochen.
Da Schiphol sich weigerte, Schadensersatz zu leisten, hat Chipshol
2003 ein Schadensersatzverfahren eingeleitet. Unter anderem aufgrund
der Auswechslung der drei Haarlemer Richter im Jahre 2007, die
Schiphol 2005 dazu verurteilt hatten, für alle Schäden aufzukommen,
konnte von einem fairen Prozess keine Rede sein.
Das 1986 gegründete Unternehmen Chipshol ist der einzige private
Gebietsentwickler in der Region Schiphol. 1995 verfügte das
Unternehmen über Flächen von nahezu 600 Hektar. Vorschläge zur
Zusammenarbeit wurden von Schiphol stets abgewiesen. Stattdessen
gründete der Flughafen als Reaktion ein eigenes
Immobilienunternehmen: Schiphol Real Estate. Seitdem hat Schiphol mit
Unterstützung aller mit der Planentwicklung befassten Behörden
versucht, die Entwicklung von Chipshol-Gewerbegebieten zu verhindern.
Nicht nur der Flughafen, sondern auch die niederländische
Flugsicherung und die Provinz Nordholland wurden dafür inzwischen zu
Schadensersatzzahlungen an Chipshol verurteilt.
Bei dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte geht es um ein 30 Hektar grosses Chipshol-Gelände in
der Nähe des Flughafens. Dort wollte Chipshol einen grossen
Gewerbepark für Logistikbetriebe errichten. Der CEO von Schiphol
Cerfontaine sorgte 2003 dafür, dass das Verkehrsministerium ein
Bauverbot aussprach. Dieses Bauverbot basierte unter anderem auf
einem manipulierten Bericht der niederländischen Flugsicherung
(LVNL). Die LVNL wurde aufgrund dieses Berichts vom Amsterdamer
Gerichtshof am 15. Dezember 2009 zur Zahlung von Schadensersatz an
Chipshol verurteilt. Bereits zuvor war Schiphol am 12. Januar 2005
vom Gericht in Haarlem aufgrund des unrechtmässigen Bauverbots zur
Zahlung von Schadensersatz an Chipshol verurteilt worden.
Anfang 2007, in der Endphase des Verfahrens und kurz vor der
Festsetzung der genauen Höhe der Schadensersatzzahlungen, wurden alle
drei Richter ausgewechselt. Die neuen Richter setzten dann einen
äusserst niedrigen Betrag von 16 Mio. Euro fest, während Chipshol den
tatsächlich entstandenen Schaden auf nahezu 100 Mio. Euro schätzt.
Das Gericht liess sich dabei von einer Expertenkommission beraten,
die enge Beziehungen zum Schiphol-Kreis unterhielt.
Laut Chipshol-Direktor Peter Poot konnte nach der Auswechslung
der drei Richter nicht mehr von einem fairen Prozess gesprochen
werden: „Es wurden fundamentale Grundsätze des niederländischen
Rechts gebrochen. Deshalb ziehen wir vor den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte.“ In einem gesonderten Verfahren will Chipshol
sechs Richter unter Eid als Zeugen befragen, um zu rekonstruieren,
weshalb und durch wen die Haarlemer Richter damals ausgewechselt
wurden.
Vor kurzem konnte der Gebietsentwickler bereits eine Vernehmung
sechs (ehemaliger) Den Haager Richter unter Eid als Zeugen erzwingen,
um die Rolle eines Vizepräsidenten des dortigen Gerichts aufzuklären.
Durch ein umstrittenes Urteil von Richter J. W. Westenberg wurde
Chipshol als Konkurrent von Schiphol Real Estate, der Immobilienfirma
des Flughafens, jahrelang ausgeschaltet und verlor Flächen im Umfang
von ca. 450 Hektar in der Region Schiphol. Später zeigte sich, dass
Westenberg enge Kontakte zu den Gegnern von Chipshol unterhielt, zum
Beispiel zum Rechtsanwalt des Flughafens, T. R. B. de Greve.
Westenberg ging vorzeitig in den Ruhestand, es besteht nun unter
anderem der Verdacht des Interessenkonflikts, ferner steht Westenberg
unter dem Verdacht des Meineids und der Korruption. Sein Vorgehen
wird kriminalpolizeilich untersucht. Im November wird (?) Westenberg
zusammen mit anderen (ehemaligen) führenden Mitgliedern des Den
Haager Gerichts unter Eid vernommen, was einen in den Niederlanden
einmaligen Vorgang darstellt.
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