„Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren,“ heißt es in einer Passage des veröffentlichten Vertragsentwurfes von CDU/CSU und SPD. Wenn man der Politik glauben darf, müssen Unternehmen also vor 2021 mit keinen gravierenden Änderungen an dem bestehenden AÜG rechnen. Für Personaldienstleister, Zeitarbeitnehmer und Entleiher steckt in dieser Aussage Positives wie Negatives. Auf der einen Seite ist vorerst keine weitere Verschärfung des AÜG zu erwarten, andererseits sind jedoch auch keine Lockerungen der bestehenden Regulierungen in Sicht. Ein Ausblick, der Unternehmen ein Dorn im Auge sein dürfte, die ihre Handlungsfähigkeit und Flexibilität durch das aktuelle AÜG eingeschränkt sehen. Die DAHMEN Personalservice GmbH geht hier impulsgebend voran und hat Lösungen entwickelt, die die durch das AÜG aufgebauten Hürden in Vorteile umwandelt. So ermöglichen wir es durch den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur dem verschärften Kennzeichnungs- und Schriftformerfordernis gerecht zu werden und gleichzeitig flexibel zu agieren.
Für Beobachter kommt das Vorhaben der Parteien wenig überraschend. Bereits in ihrem Wahlprogramm hatte die CDU angekündigt, in der Personalüberlassung alles beim Alten belassen zu wollen. Die SPD hatte sich zuvor noch für weitere Verschärfungen ausgesprochen, diese Forderung aber im Verlauf der Sondierungen hintenangestellt.
Eine weitere AÃœG-Reform ist Zukunftsmusik
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung erheblich verschärft. Unter anderem wurde die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate begrenzt und die Anwendung des Equal-Pay-Grundsatzes nach dem neunten Einsatzmonat des Arbeitnehmers vorgeschrieben. Im reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind jedoch auch Ausnahmetatbestände vorgesehen, zum Beispiel eine Verlängerung der Überlassungshöchstdauer durch entsprechende Tarifverträge in der Einsatzbranche. Einigen Kritikern ging daher die Reform des AÜG nicht weit genug, während andere die Richtlinien als zu einschränkend bewerteten. Die Vermutung lag deshalb nahe, dass Union und SPD die Thematik im Rahmen der Sondierungs- und Koalitionsgespräche erneut angehen wollen.
Jetzt wird es noch zwei Jahre dauern bis das AÜG wieder auf der Agenda der Großen Koalition – wenn diese denn gebildet wird – steht. Diese Terminierung stellt eine Abweichung von den Ergebnissen der Sondierungsgespräche dar, die eine Prüfung des Gesetzes bereits für 2019 vorgesehen hatten.
Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), begrüßt die Festlegung des Evaluationszeitraumes auf 2020: „Das Sondierungsergebnis hatte zunächst ein Vorziehen dieser Untersuchungen auf das kommende Jahr vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten aber keine belastbaren und aussagekräftigen Daten vorgelegen.“ Stolz bewertet es zudem als positiv, dass entgegen der Forderungen seitens der SPD weitere Regulierungen der Personalüberlassung im Regierungsprogramm nicht vorgesehen sind.
DAHMEN Personalservice: AÃœG-Reform ist Herausforderung und Chance zugleich
Viele Personaldienstleister, wie DAHMEN Personalservice, schließen sich der Meinung von Werner Stolz an. Das am 1. April 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen hat es sich zum Ziel gesetzt, Zeitarbeit fairer und sicherer zu gestalten. Das ist in vielfacher Hinsicht gelungen. Jedoch bergen die Reformen auch einiges an Optimierungspotenzial, das genutzt werden sollte, um die Stärken der Personalüberlassung wieder mehr in den Fokus zu rücken: Kurze Wege, Flexibilität und schnelle Entscheidungen machen die Zeitarbeit für Unternehmen sowie Arbeitnehmer besonders attraktiv.
Die AÜG-Reform hat für Unsicherheiten in der Zeitarbeitsbranche gesorgt. Ein verschärftes Kennzeichnungs- und Schriftformerfordernis sowie neue Regelungen zu Überlassungshöchstdauer und Equal Pay hemmen die Handlungsfähigkeit von Verleiher und Entleiher und drohen bei Missachtung mit gravierenden Sanktionen – von empfindlichen Bußgeldern bis zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Aus diesen Gründen ist es zu begrüßen, dass die SPD ihre Forderungen nach einer strengeren Regulierung der Personalüberlassung nicht in den Koalitionsvertrag eingebracht hat. Die anvisierte Vorgehensweise, das AÜG erst in zwei Jahren zu evaluieren, gibt den Parteien die Chance auf der Grundlage aussagekräftiger Daten praxisnahe Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig räumt man den Unternehmen mehr Zeit ein, die neuen Verordnungen zu implementieren, zu erproben und Lösungen zu entwickeln, von denen die gesamte Zeitarbeitsbranche nachhaltig profitiert.
Chronik der AÃœG-Reform
• 21.10.2016: Das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen wird vom Bundestag beschlossen.
• 25.11.2016: Der Bundesrat verabschiedet die vom Bundestag beschlossenen Änderungen.
• 01.03.2017: Der Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg nutzt den Handlungsspielraum des AÜG und sieht im TV LeiZ eine Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten vor.
• 01.04.2017: Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tritt in Kraft.
• 12.01.2018: CDU/CSU und SPD schließen ihre Sondierungsgespräche erfolgreich ab. Die Evaluierung des AÜG ist für 2019 vorgesehen.
• 07.02.2018: Der Entwurf des Koalitionsvertrages wird veröffentlicht. Das AÜG soll demnach erst 2020 evaluiert werden.
Beschränkung der sachgrundlosen Befristung: Ein Auftrag an die Zeitarbeit
Interessant für Unternehmen, und nicht zuletzt für die Zeitarbeit, sind auch die Pläne der Parteien zur Abschaffung des Missbrauchs von Befristungen. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 % der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Zudem soll eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur noch für 18 statt wie bislang für 24 Monate zulässig sein. Bis zu dieser Gesamtdauer ist dann auch nur noch eine einmalige Verlängerung gestattet – bisher durfte ein befristeter Arbeitsvertrag dreimal verlängert werden.
Die Forderungen im Ãœberblick:
• Ab 75 Angestellten dürfen nur 2,5 % sachgrundlos beschäftigt werden
• Sachgrundlose Befristungen werden auf 18 Monate begrenzt
• Nur einmalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages möglich
• Eine Befristung ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein unbefristetes oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse (Gesamtdauer 5 Jahre oder mehr) bestanden haben
• Auf die Höchstdauer von 5 Jahren werden auch Entleihungen des Arbeitnehmers angerechnet
• Die Karenzzeit für ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber beträgt 3 Jahre
Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) geht davon aus, dass derzeit 1,3 Millionen Beschäftigte mit sachgrundlos befristeten Verträgen arbeiten. Fast zwei Drittel von ihnen sind in Unternehmen mit mehr als 75 Mitarbeitern angestellt. In diesen größeren Unternehmen liegt der Anteil an Mitarbeitern, die ohne Sachgrund befristet eingestellt sind bei 5,1 %. Die Pläne der Koalition würden diese Zahl also halbieren und damit die Anzahl der Arbeitsverträge mit sachgrundloser Befristung um ca. 400.000 reduzieren.
Im Moment lässt sich nicht vorhersagen, wie viele dieser Arbeitsverhältnisse dann mit Sachgrund befristet, unbefristet vereinbart oder gar nicht erst geschlossen werden. Sicher ist jedoch, dass die neuen Regelungen den Arbeitsmarkt in Bewegung bringen werden. Eine Einschränkung der sachgrundlosen Befristung nimmt der Wirtschaft Flexibilität und die Möglichkeit, Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum zu erproben. Enzo Weber, Forschungsleiter am IAB, sieht das Vorhaben von CDU/CSU und SPD in einem Beitrag der Zeit Online kritisch: „Befristungen sind oft Sprungbrett in eine dauerhafte Beschäftigung. Arbeitgeber könnten weniger neu einstellen, weil sie unsicher sind, wie sich ihr Bedarf an Arbeitskräften entwickelt.“ In den vergangenen Jahren sei der Arbeitsmarkt in vielen Einzelbereichen strenger reguliert worden, etwa beim Mindestlohn oder der Leiharbeit. Die Flexibilität der Unternehmen dürfe dabei nicht auf der Strecke bleiben.
DAHMEN Personalservice erkennt darin einen Auftrag an die Zeitarbeit, diese Flexibilität zu gewährleisten. Durch schnelle Personallösungen ermöglichen wir es Unternehmen, auf Veränderungen zeitnah zu reagieren. Gleichzeitig erlaubt unsere Vermittlungsleistung „Try and Hire“ unseren Kunden, potentielle Mitarbeiter vor der Einstellung ausführlich zu testen – sodass im Idealfall eine Befristung des Arbeitsvertrags gar nicht mehr nötig ist.
Mit DAHMEN Personalservice die Herausforderungen der Zeitarbeit meistern
Für DAHMEN Personalservice stellen die im Koalitionsvertrag enthaltenen Pläne einen Ansporn dar, uns ständig weiterzuentwickeln. So haben wir, in Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern, mit der elektronischen Signatur und einem Fristenüberwachungstool zwei innovative digitale Lösungen entwickelt, von denen unsere Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren.
Zudem stellen wir sicher, durch transparente Prozesse und stetige Information eine Vertrauensbasis zu schaffen und Mitarbeiter wie Kunden jederzeit auf dem Laufenden zu halten. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir dafür, dass die kommenden Jahre nicht zu Stolperfallen, sondern zu Jahren des Erfolgs für Sie werden. Und sollte das AÜG erneut reformiert werden, dürfen Sie darauf vertrauen, dass DAHMEN Personalservice Ihnen mit neuen Lösungen zur Seite steht.