CARE zum Gesetz des Familiennachzugs: „Das Recht auf Familie ist kein Gnadenrecht“

Die Hilfsorganisation CARE kritisiert das heute im
Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu
subsidiär Schutzberechtigten scharf.

„Was einige Parteien als verantwortungsvollen Kompromiss
bezeichnen, ist in Wahrheit eine unmenschliche Entscheidung. Gerade
für muslimische Flüchtlinge ist es eine zusätzliche Härte, dass
gerade heute, wenn Muslime weltweit das Ende des Ramadans im Kreise
ihrer Familien feiern, ein Gesetz verabschiedet wird, das weiterhin
tausende Familien trennt. Das Recht auf Familie darf kein Gnadenrecht
sein“, betont CARE-Generalsekretär Karl-Otto Zentel.

Die heutige Entscheidung im Bundestag erweckt den Eindruck, dass
politische Entscheidungsträger bewusst ignorieren, dass hinter jedem
sogenannten „Fall“ ein menschliches Schicksal steht, eine Familie,
die nicht zusammen kommen darf. Anstatt auf gute politische
Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration hinzuarbeiten,
bedeutet die heutige Entscheidung für unzählige Familien weiterhin
physische Trennung und anhaltende Unsicherheit. Dabei wäre es mit den
vorhandenen Ressourcen Deutschlands absolut umsetzbar, allen aktuell
unter subsidiärem Schutz stehenden Menschen die Möglichkeit zu geben,
ihre Familien in Sicherheit nach Deutschland zu holen.

Achtung Redaktionen: CARE-Generalsekretär Karl-Otto Zentel steht
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