Münster/Hessen, 26. September 2012 – Täglich trudeln Hunderte elektronische Nachrichten in die digitalen Postfächer von Unternehmen. Doch besteht weiterhin Unsicherheit, welche Mails aufbewahrt werden müssen und welche nicht. Es gilt, sich erst einmal einen Ãœberblick in dem Wirrwarr aus gesetzlichen Vorgaben, Compliance-Regeln und Fristen zu verschaffen. E-Mail-Management-Experte ByteAction (www.byteaction.de) bringt Licht in die Tiefen der gesetzeskonformen E-Mail-Ablage: In seinem aktuellen Whitepaper „E-Mails gesetzeskonform archivieren“ zeigt ByteAction auf, wie Unternehmen ihre elektronischen Nachrichten auf einfache Weise und Compliance-getreu verwalten können.
In diesem Whitepaper fasst ByteAction kurz und verständlich die relevanten Gesetze für die Aufbewahrung von E-Mails zusammen. Im nächsten Schritt erklärt der Archivierungsexperte, welche Mails gespeichert werden müssen und für welchen Zeitraum. Es wird erläutert, in welcher Art und Weise eine geeignete Software die elektronischen Nachrichten auf Jahre revisionssicher archiviert und wieder zugänglich macht. Abschließend verdeutlicht ByteAction, dass Firmen mit Hilfe einer Archivierungslösung zum einen die Datenschutzvorgaben erfüllen und zum anderen jederzeit für spontane Besuche von Prüfbehörden gerüstet sind.
Das Whitepaper zum Thema „“E-Mails gesetzeskonform archivieren – Regeln für die Aufbewahrung geschäftsinterner Nachrichten“ ist unter http://byteaction.de/white-paper.html kostenlos verfügbar.
Weitere Informationen unter:
http://www.sprengel-pr.com