bwin und PartyGaming präsentieren Details der Verschmelzung / bwin.party digital entertainment wird weltgrößter börsenotierter Online-Gaming-Anbieter

Mit der Verschmelzung der bwin
Interactive Entertainment AG und PartyGaming Plc. soll der weltweit
größte börsenotierte Online-Gaming-Konzern mit einer optimalen
Ausgangsposition für die schnell voranschreitende Konsolidierung der
Online-Glücksspielindustrie sowie die weltweite Erschließung neuer
Märkte entstehen. Die jährlichen Synergien durch den Zusammenschluss
sollen sich auf rund 55 Millionen Euro belaufen, wobei im
Geschäftsjahr 2012 mit drei Viertel und ab dem Geschäftsjahr 2013 mit
den vollen Synergien gerechnet wird.

Marken bleiben erhalten

„Die Online-Glücksspielbranche befindet sich in einer
Konsolidierungsphase und die Größe und geografische Diversifizierung
der Marktteilnehmer wird mehr denn je entscheidend sein“, erklärt
Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin. Das neue Unternehmen wird als
bwin.party digital entertainment plc mit seinen bisherigen Marken
weltweit tätig sein – nach Durchführung des Zusammenschlusses werden
derzeitige bwin-Aktionäre voraussichtlich 51,7 Prozent und derzeitige
PartyGaming-Aktionäre rund 48,3 Prozent an bwin.party. „Unsere
Produkte und Zielmärkte ergänzen sich perfekt, und zusammen können
wir die Technologieführerschaft in allen wesentlichen
Produktbereichen Sportwetten, Poker, Casino, Bingo und Games weiter
ausbauen“, so Teufelberger.

Starke Kapitalstruktur und Kundenliquidität

bwin.party wird, wie PartyGaming auch schon bisher, das
Headquarter in Gibraltar haben und an der London Stock Exchange
gelistet sein. Neben dem klaren Fokus auf B2C-Produkten soll auch das
B2B- und B2G-Geschäft konsequent ausgebaut werden. „Mit unserem
langjährigen Online-Know-how, einer gesunden Kapitalbasis und einem
der größten Pools an Pokerliquidität in regulierten Märkten sind wir
ein attraktiver Geschäftspartner“, erklärt Teufelberger, der künftig
gemeinsam mit dem bisherigen CEO von PartyGaming, Jim Ryan, das
Unternehmen als Co-CEO leiten wird. Der Geschäftsbetrieb von bwin in
Österreich bleibt erhalten – in Wien wird die neu gegründete
Tochterfirma bwin Services AG ausgewählte Bereiche der
Unternehmensgruppe unterstützend betreuen.

Vom Verschmelzungsplan bis zum Zusammenschluss

Der heute veröffentlichte Verschmelzungsplan enthält alle Details
zum geplanten Merger und ist neben weiteren Dokumenten auf der
bwin-Unternehmens-Website www.bwin.org abrufbar. Am 28. Jänner 2011
wird der bwin-Vorstand in einer außerordentlichen Hauptversammlung
seinen Aktionären empfehlen, der Verschmelzung zuzustimmen. Alle
Aktionäre, die am Tag der Rechtswirksamkeit der Verschmelzung, der
gegen Ende des 1. Quartals 2011 erwartet wird, bwin-Aktien halten,
bekommen, sofern die Hauptversammlungen von bwin und PartyGaming den
Merger beschließen, für jede bwin-Aktie 12,23 in GBP denominierte
PartyGaming-Aktien. Der Umtausch erfolgt automatisch und ist
kostenfrei.

Wer nicht Aktionär von bwin.party werden möchte, kann bwin-Aktien
im Vorfeld über die Wiener Börse verkaufen oder vom Recht auf
Barabfindung Gebrauch machen. Der Barabfindungsbetrag wurde mit 23,52
Euro festgelegt. Austauschverhältnis und Barabfindungsbetrag wurden
von unabhängigen Prüfern als angemessen bestätigt.

Ãœber bwin

Die bwin Gruppe mit über 20 Millionen registrierten Kunden in mehr
als 25 Kernmärkten bietet auf zahlreichen Plattformen Sportwetten,
Poker, Casinospiele, Soft- und Skill-Games sowie Audio- und
Video-Streams von Top-Sportveranstaltungen wie z.B. der spanischen
Primera und Segunda Division an. Die an der Wiener Börse im ATX
gelistete Holdinggesellschaft bwin Interactive Entertainment AG
(ID-Code BWIN, Reuters ID-Code BWIN.VI) ist die
Konzernmuttergesellschaft und erbringt für ihre Tochtergesellschaften
und assoziierten Unternehmen verschiedene Dienstleistungen wie z.B.
Software-Entwicklung, Marketing, Kommunikation, Personal- und
Finanzwesen. Das operative Geschäft der bwin Gruppe wird von
Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen auf Basis von
Lizenzen betrieben. Details zur Gesellschaft sind auf der Investor
Relations Website unter www.bwin.org verfügbar.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken.
Sämtliche Unterlagen zur geplanten Verschmelzung der bwin Interactive
Entertainment AG mit PartyGaming Plc (und die vorangehende Abspaltung
zur Aufnahme durch die bwin Services AG), die auf Grund gesetzlicher
Vorschriften (insbesondere dem EU-Verschmelzungsgesetz, den Companies
(Cross-Border-Mergers) Regulations 2010 und dem Spaltungsgesetz) zu
veröffentlichen sind, werden am jeweiligen Sitz der Gesellschaften
zur Einsicht und auf www.bwin.org und www.partygaming.com zum
Download zur Verfügung gestellt. Rechtsverbindlich und maßgeblich im
Zusammenhang mit der Verschmelzung und der Abspaltung sind
ausschließlich diese Unterlagen.

Pressekontakt:
Presse
Matthias Winkler, Chief Communications Officer
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Investoren
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E: investorrelations@bwin.org

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