„Wir wollen die flächendeckende Einführung der
Wertstofftonne. Es ist sinnvoll neben den Verpackungsabfällen auch
die stoffgleichen Nichtverpackungen mit zu erfassen und zu
verwerten“, das machte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Eric Rehbock anlässlich
der heutigen Anhörung des Bundesumweltministeriums zur Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes deutlich.
Dabei sei sicherzustellen, dass die Einführung der Wertstofftonne
nicht dazu führe, dass wenige Konzerne den Markt unter sich
aufteilen. Daher biete sich eine kommunale Ausschreibung an. So könne
durch kleinteilige, dezentrale Ausschreibungen die angemessene
Beteiligung des Mittelstandes gewährleistet werden. Rehbock: „Eine
„ausschreibungsfreie“ inhouse-Vergabe durch die Kommunen muss jedoch
gesetzlich ausgeschlossen werden.“
Die Wertstofftonne stelle nicht nur die logische Weiterentwicklung
des bislang erreichten Standards der Getrenntsammlung dar.
Insbesondere im Bereich der Sammlung der Leichtverpackungen sei sie
auch der einzig verbraucherfreundliche Ansatz. Mit ihr ließen sich
nach Einschätzung des bvse insbesondere im Kunststoffbereich noch
große Potenziale für das Recycling heben. „Wir gehen davon aus, dass
bis zu 32 Prozent Kunststoffanteile zusätzlich verwertet werden
können“, erklärte Rehbock.
Gemeinsame Erfassung von Wertstoffen und Restmüll muss
ausgeschlossen werden
Vorbedingung für eine hochwertige stoffliche Verwertung ist die
saubere Erfassung der Materialien. Eine gemeinsame Erfassung mit
Restmüll mit einer nachträglichen Sortierung führt zu signifikant
schlechteren Ergebnissen in der Verwertungsschiene. Das hat eine
Vielzahl von Versuchen und Gutachten erwiesen. „Hier ist die
Verordnungsermächtigung nicht eindeutig. Das muss korrigiert werden“,
mahnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Auch eine Miterfassung von Elektronikkleingeräten in der
Wertstofftonne lehnt der bvse aus fachlichen Erwägungen ab. Zum einen
stehe eine solche Lösung im Widerspruch zur umweltpolitischen
Zielsetzung die Wiederverwendung von Altgeräten zu fördern. Zum
anderen finde bei einer Erfassung von Elektrokleingeräten in einer
Wertstofftone eine Verschleppung von Schadstoffen statt, da eine
sichere Schadstoffentfrachtung nach der gemischten Erfassung nicht
mehr möglich ist.
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