Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) bedauert ausdrücklich, dass die
Bundesregierung an den Ãœberlegungen zur pauschalen Belastung aller
Kreditinstitute zur Finanzierung von Schieflagen systemrelevanter
Banken festhält. „Es ist weder eine grenzüberschreitende Abstimmung,
noch eine Abstufung zwischen den eigentlichen Nutznießern und
Beitragspflichtigen einer deutschen Bankenabgabe erkennbar“, so Uwe
Fröhlich, Präsident des BVR. Es gebe nach wie vor keinen
überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken zu einer Sonderabgabe für
Risiken von systemrelevanten Banken heranzuziehen. Dies gelte vor
allem, da Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer nach wie vor
geschont werden sollen. Fröhlich: „Der genossenschaftliche
FinanzVerbund ist stabil und stark genug, um seine Mitglieder im
Bedarfsfall über die gruppeneigene Sicherungseinrichtung zu stützen.
Dies wurde in jahrzehntelanger Praxis bewiesen.“
In jedem Fall sollten – wie in Großbritannien – kleinere Institute
von der Bankenabgabe ausgenommen werden. Eine sinnvolle Begrenzung
sieht hier die Rechtsverordnung zum „Gesetz über die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von
Instituten und Versicherungsunternehmen“ vor. Danach handelt es sich
erst bei Instituten mit einer Bilanzsumme von mindestens 10
Milliarden Euro um bedeutende Institute. Aus Sicht des BVR ist es
erforderlich, eine konsistente Gesetzgebung sicherzustellen und auch
bei der Bankenabgabe eine analoge Grenze zur Beitragspflicht
vorzusehen. Eine derartige Begrenzung würde gleichzeitig die
Abstimmung mit anderen europäischen Staaten über eine europäische
Bankenabgabe erhöhen.
Aufgrund des hohen Anteils der Genossenschaftsbanken am
Förderkreditgeschäft für den deutschen Mittelstand würde ohne eine
solche Einschränkung der Beitragspflicht eine weitere
Fehlkonstruktion des Gesetzentwurfes mit weitreichenden Konsequenzen
zum Tragen kommen. So berücksichtigen die Regelungen zur
Bemessungsgrundlage nicht die Strukturen zur
Fördermittelkreditvergabe. Die Folge wäre eine Einbeziehung der
Förderkredite in die Bemessungsgrundlage und damit die Verteuerung
der Förderkredite durch die Bankenabgabe. „Der deutsche Mittelstand
und die die Finanzkrise abfedernden kleineren, regional tätigen
Kreditinstitute wären die großen Leidtragenden solch
undifferenzierter Gesetzgebungsmaßnahmen, wie sie mit dem
Gesetzentwurf zum Restrukturierungsgesetz vorgelegt wurden“, so
Fröhlich.
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