Berlin, 19.12.2017 – „Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ist genau das richtige Signal zur richtigen
Zeit. Dass Karlsruhe Änderungen bei der Studienplatzvergabe anmahnt,
ist nicht nur eine gute Nachricht für viele hochmotivierte junge
Menschen, denen der Zugang zum Arztberuf bislang de facto versperrt
ist. Das Urteil ist auch eine deutliche Aufforderung an Bund und
Länder, bei der schleppenden Umsetzung der Reform des Medizinstudiums
endlich Tempo zu machen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery heute in einer ersten Reaktion auf das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Auswahlverfahren zum
Medizinstudium. „Das Urteil beinhaltet aber auch eine heftige
Ohrfeige für eine kleinstaatliche Bildungspolitik, die es nicht
schafft, das Abitur bundesweit chancengleich und chancengerecht zu
gewährleisten. Auch die Bildungspolitik muss hier nachbessern“, so
der Bundesärztekammer-Präsident. Die Bundesärztekammer und Deutsche
Ärztetage hatten sich seit langem für Änderungen bei den
Auswahlverfahren und für mehr Studienplätze in der Humanmedizin stark
gemacht. Bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts
Anfang Oktober war auch die Bundesärztekammer geladen. Montgomery
hatte in Karlsruhe unter anderem die mangelnde Transparenz bei der
Studienplatzvergabe sowie zu lange Wartezeiten kritisiert und
strukturierte Eignungsprüfungen gefordert. „Bund und Länder sollten
das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu
gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im
Wandel auszurichten“, forderte Montgomery. Karlsruhe hat die
Hochschulen verpflichtet, neben der Abiturnote obligatorisch ein
weiteres, nicht notenbasiertes Zulassungskriterium anzuwenden, das
bundeseinheitlich, strukturiert und standardisiert sein muss. „Damit
hat das Gericht unseren Vorschlag, ein bundesweites Assessment
durchzuführen, im Kern bestätigt“, sagte Montgomery. „Unsere
Patienten brauchen nicht nur Spitzenforscher. Sie brauchen auch gute
Ärzte mit sozialen Kompetenzen und der Bereitschaft, aufs Land zu
gehen“, sagte der BÄK-Präsident. Assessment-Center mit
bundeseinheitlichen Kriterien könnten helfen, die fachlich und
menschlich geeigneten Studierenden auszuwählen. Des Weiteren fordert
das Gericht den Bundesgesetzgeber auf, die Wartezeiten auf einen
Medizinstudienplatz zu begrenzen, da der Studienerfolg nach zu langer
Wartezeit nicht mehr chancengleich gewährleistet werden kann. „Nun
kommt es darauf an, dass die Länder endlich tätig werden und mehr
Studienplätze schaffen. Notwendig ist eine Erhöhung der Zahl der
Studienplätze um mindestens zehn Prozent. Denn dass die Wartezeiten
mittlerweile länger sind als das Studium selbst, kommt nicht von
ungefähr. Noch im Jahr 1990 gab es allein in den alten Bundesländern
12.000 Studienplätze in der Humanmedizin. Nach der Wiedervereinigung
hätte die Zahl durch die zusätzlichen Fakultäten in den neuen
Bundesländern sogar auf 16.000 Plätze steigen müssen, sie ist aber
kontinuierlich geschrumpft. Mittlerweile stehen den 45.000 Bewerbern
gerade einmal 9.000 Studienplätze zur Verfügung – und das, obwohl
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis händeringend gesucht werden.
„Auch in diesem Bereich sollte die Politik das Karlsruher Urteil als
klaren Auftrag verstehen, ihrer Verantwortung für die ärztliche
Nachwuchsförderung gerecht zu werden“, so Montgomery.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell