BUSCHMANN: FDP-Fraktion will Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer

BERLIN. Zu den heutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit denen Deutschland wegen der überlangen Dauer von Gerichtsverfahren gerügt wird, erklärt der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:

In einem Rechtsstaat müssen Rechtsuchende innerhalb angemessener Frist eine gerichtliche Entscheidung erhalten. Wird dieses Recht verletzt, muss den Betroffenen ein Rechtsbehelf zur Verfügung stehen. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach bei der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angemahnt – leider erfolglos. Daher begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dieses Problem jetzt angeht und unterstützt die entsprechenden Planungen zur Einführung eines solchen Verfahrens.

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