BERLIN. Zu den heutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), mit denen Deutschland wegen der überlangen Dauer von Gerichtsverfahren gerügt wird, erklärt der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:
In einem Rechtsstaat müssen Rechtsuchende innerhalb angemessener Frist eine gerichtliche Entscheidung erhalten. Wird dieses Recht verletzt, muss den Betroffenen ein Rechtsbehelf zur Verfügung stehen. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach bei der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angemahnt – leider erfolglos. Daher begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dieses Problem jetzt angeht und unterstützt die entsprechenden Planungen zur Einführung eines solchen Verfahrens.
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