Bundesverfassungsgericht verhandelt Lehrerstreik-Fälle/ dbb: Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar

Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt ein
Streikrecht für Beamtinnen und Beamte entschieden ab. Anlässlich der
Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsklagen
von vier verbeamteten Lehrern gegen das beamtenrechtliche
Streikverbot machte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am
17. Januar 2018 in Karlsruhe deutlich: „Beamtenstatus und Streikrecht
sind nicht vereinbar.“

„Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten
Streikrecht, von dem wir in den Tarifauseinandersetzungen mit den
öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden auch immer
wieder Gebrauch machen. Gleichzeitig garantiert die Verfassung mit
dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten
Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien
Bereich, mit dem eine ständige Aufgabenerledigung in den staatlichen
Bereichen sichergestellt wird. Auch dazu steht der dbb
uneingeschränkt“, betonte Silberbach. „Verlässlichkeit und
Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik
Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status
garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien
öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um
die Uhr und jahrein, jahraus verlassen können“, so der dbb Chef.
Silberbach kritisierte die Argumentation der Beschwerdeführer, ihnen
werde mit dem Streikrecht ein Menschenrecht im Sinne der Europäischen
Menschenrechtskonvention genommen. „Im Gegenzug für den Verzicht auf
ihr Streikrecht bekommen die Beamten in Deutschland die Zusage vom
Staat, dass dieser die Verantwortung für ihre materielle Absicherung
übernimmt. Das ist ein ausgewogener Tausch für das Wohl des Landes
und der Allgemeinheit, für die Sicherung des Rechtsstaats und der
Demokratie“, erläuterte Silberbach.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand
Beamtenpolitik des dbb, wies darauf hin, dass sich die Beamtinnen und
Beamten insbesondere im Zuge der jüngsten staatlichen
Herausforderungen wie Finanz- und Flüchtlingskrise wiederholt als
starke Säule des öffentlichen Dienstes insgesamt bewiesen hätten. Mit
Blick auf die in Karlsruhe zu verhandelnden Fälle streikender Lehrer
sagte Schäfer: „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch
dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das
ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar,
da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten
Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich
darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen
jederzeit verlässlich stattfindet.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die gewerkschaftliche
Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und
der privatisierten Bereiche mit insgesamt über 1,3 Millionen
Mitgliedern (rund 920.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 390.000
Angestellte). Die unter dem Dach des dbb organisierten
Lehrergewerkschaften sind der Bundesverband der Lehrerinnen und
Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), der Deutsche Philologenverband
(DPhV), die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), der
Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Verband Deutscher
Realschullehrer (VDR) sowie der Bundesverband der Lehrerinnen und
Lehrer an Wirtschaftsschulender (VLW).

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dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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