„Prinzipiell o.k.“, so empfindet
ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne die neue Apothekenbetriebsordnung,
die jetzt nach fast sechsjähriger Entstehungsgeschichte endlich in
Kraft treten kann. „Wir sind ganz froh, dass nun eine Reihe von
Fragen zu modernen pharmazeutischen Dienstleistungen gültig geklärt
ist. Da gab es doch in den letzten zwanzig Jahren einigen
Nachholbedarf.“
Prof. Irene Krämer, ADKA-Präsidentin, ist ebenfalls zufrieden mit
der vorliegenden Verordnung, die insbesondere zu den Bereichen
Rezeptur, Defektur und Sterilherstellung Rechtssicherheit schafft.
„Natürlich hätte man sich noch die eine oder andere Regelung
zusätzlich oder anders gewünscht. Aber da muss man eben den Ausgleich
der Interessen vieler Apothekerinnen und Apotheker schaffen. Wir
Krankenhausapotheker können jedenfalls gut mit dieser Betriebsordnung
leben!“
Auch das jetzt von allen Apotheken geforderte
Qualitätsmanagementsystem findet bei der ADKA große Zustimmung.
„Diese Anforderungen werden von den allermeisten Krankenhausapotheken
schon längst erfüllt,“ meint Dr. Torsten Hoppe-Tichy, designierter
Präsident ab Mai dieses Jahres, „wir bieten aber für alle Kolleginnen
und Kollegen, die hier oder bei anderen Themen der
Apothekenbetriebsordnung noch Nachholbedarf haben, Schulungsmaßnahmen
in Form von Vorträgen oder Seminaren an.“
Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.700 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de
Ansprechpartner:
Präsidentin Prof. Dr. Irene Krämer, praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax – 8753.
Weitere Informationen unter:
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